Rechtsprechungshinweise Registersachen

  • Nach dem gut funktionierenden Vorbild im Subforum Insolvenz hier wollen wir hiermit einen Thread für aus Eurer Sicht interessante Entscheidungen rund um das Sachgebiet Registersachen anbieten.

    Der Thread ist für alle User offen und wir wünschen uns ausdrücklich, dass Ihr hier Beiträge einstellt.

    Die Beiträge sollen das Gericht, das Entscheidungsdatum, das Aktenzeichen sowie einen (oder ggf. mehrere) Leitsatz/Leitsätze enthalten, wobei letzterer auch selbst verfasst sein kann.

    Etwaige Fundstellen sind ebenfalls willkommen.

    Ebenfalls nach dem Vorbild im Bereich Insolvenz wäre es sinnvoll, wenn dieser Thread hier wirklich nur für die reinen Hinweise auf die Entscheidungen genutzt wird und für Anmerkungen, Diskussionen usw. ggf. ein neuer Thread eröffnet wird.
    Dies dürfte der Übersicht im Rechtsprechungsthread förderlich sein und ein Wiederfinden bestimmter Entscheidungen erleichtern.

    Das Forenteam

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • LS
    Besteht der Vorstand eines Vereins aus mehreren Personen (§ 26 II BGB), muss die Satzung des Vereins eine Mindestzahl der Vorstandsmitglieder bestimmen, um den Anforderungen des § 58 Nr. 3 BGB zu genügen (Fortführung von KG, Beschl. v. 07.03.1907 - KGJ 34, A 175; BayObLG, Beschl. v. 04.02.1969, BayObLGZ 1969, 33; vgl. auch LG Gießen, Beschl. v. 17.11.1983 = MDR 1984, 312).

    OLG Celle, Beschl. v. 01.07.2010 – 20 W 10/10

    juris (KORE 222392010)

  • OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. I-15 W 85/10:

    1. Die Versicherung eines neu bestellten Geschäftsführers über das Nichtvorliegen seiner Bestellung entgegenstehender Umstände (§ 39 Abs.3 S.1 GmbHG) ist nicht deshalb unwirksam, weil sie am Tage des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses abgegeben worden ist, der ein Wirksamwerden der Bestellung erst für einen künftigen Zeitpunkt vorsieht.

    2. Die inhaltliche Überzeugungskraft der Versicherung ist vom Registergericht zu überprüfen. Bei einer nur wenige Tage umfassenden Lücke am Jahresende bis zum Wirksamwerden der Geschäftsführerbestellung mit Beginn des neuen Jahres besteht für weitere Maßnahmen der Amtsermittlung (§ 26 FamFG) regelmäßig kein Anlass.

    http://www.dnoti.de/DOC/2010/i15w85_10.pdf

  • OLG München, Beschluss vom 28.09.2010, Az. 31 Wx 173/10:

    Völlig unbedeutende Abwandlungen bei Zeichensetzung, Satzstellung und Wortwahl, die keinerlei Auswirkungen auf den Inhalt haben, stellen keine unzulässigen Abänderungen und Ergänzungen des Musterprotokolls dar (Ergänzung zu OLG München, Beschluss vom 12.05.2010 - 31 Wx 19/10, GmbHR 2010, 755).

    http://www.dnoti.de/DOC/2010/31wx173_10.pdf

  • BGH, Beschluss vom 17.05.2010, II ZB 5/10:

    Die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", genügt den gesetzlichen Anforderungen.
    Es ist weder erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG ge-nannten Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen des ausländischen Rechts in der Versicherung im Einzelnen aufzuführen.

  • OLG Zweibrücken vom 09.09.2010 (3 W 70/10):

    Bei der Bestellung von Nicht EU Ausländern als Geschäftsführer braucht bzgl. der Wirksamkeit nicht darauf abgestellt werden, ob dem Geschäftsführer die jederzeitige Einreise ins Inland möglich ist.

  • OLG Stuttgart 8 W 116/09 28.04.2009:

    Musterprotokoll und Vertretungsrecht



    Die Rechtsprechung bzgl. der Auslegung von der Vertretungsregelung im Musterprotokoll ist kontrovers.
    Ich folge im Wesentlichen der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 28.04.2009.
    Hiernach setzt die Gründung im vereinfachten Verfahren nach Musterprotokoll voraus, dass die Gesellschaft einen namentlich benannten Geschäftsführer hat, der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
    Treten später Veränderungen in der Geschäftsführung ein, sei es durch Berufung eines anderen Alleingeschäftsführers oder weiterer Geschäftsführer, so entfällt die dem Gründungsgeschäftsführer als alleinigen Geschäftsführer vorbehaltene besondere Vertretungsbefugnis, somit auch die Befreiung gem. § 181 BGB.
    Vielmehr gilt dann die allgemeine Vertretungsregelung gem. § 35 GmbHG, wonach die Geschäftsführer gemeinschaftlich zur Vertretung befugt sind und Sonderrechte einzelner Geschäftsführer durch ordentlichen Gesellschaftsvertrag bestimmt werden müssten.

  • OLG Stuttgart, 12.11.2010 - 8 W 444/10
    GmbHG § 12
    Auflösungsbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger ersetzt nicht
    satzungsmäßig bestimmte Bekanntmachung im Staatsanzeiger eines Landes

    1. Die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger ersetzt nicht die Bekanntmachung
    durch andere Medien, wenn diese in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist.
    2. § 12 S. 3 GmbHG beinhaltet lediglich eine Klarstellung dahingehend, dass die
    Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen ist, wenn die Gesellschaft in ihrer Satzung eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorsieht.

    http://www.dnoti.de/DOC/2011/8w444_10.pdf

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • zum Thema Personalunion:

    Eine Vorstandswahl, die eine Person in mehrere in der Satzung vorgesehene Vorstandsämter beruft, ist wirksam, sofern nicht die Satzung die personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter untersagt.

  • Anmeldepflicht der "abstrakten" Vertretungsregelung trotz Bestellung nur eines Liquidators für eine GmbH

    BGH, Beschluss vom 07.05.2007, AZ: II ZB 21/06:
    Im Zusammenhang mit der Auflösung der GmbH ist gemäß § 67 Abs. 1 GmbHG die "abstrakte", d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2011, 11 Wx 2/11

    Die Vollmachtsvermutung des Notars gilt auch dann, wenn dieser Erklärungen eines Vertreters der Gesellschafter beurkundet hat und es sich bei dieser Person nicht um den zur Anmeldung verpflichteten Geschäftsführer der Gesellschaft handelt.

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