Rechtsprechungshinweise Zwangsvollstreckung

  • BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZB 52/15

    Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensions-vertrag sind nach § 850 Abs. 2 ZPO als Arbeitseinkommen anzusehen und nach Maßgabe der Tabelle als Anlage zu § 850c Abs. 3 ZPO pfändbar.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • LG Schwerin, 25.02.2016 - 5 T 277/15

    Vermögensauskunft/Vermögensverzeichnis - Unzulässigkeit einer Bedingung, wonach das Vermögensverzeichnis nur übersandt werden soll, wenn dieses nicht älter als 12 Monate sei.

    https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vol…eichnis-3118577

  • Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Vollziehung der Sicherungsvollstreckung von Schiedssprüchen

    §§ 930 Abs. 1 S. 3, 1063 Abs. 3 ZPO

    KG Berlin, Beschluss vom 5.1.2015 – 20 Sch 8/14

    (ausführliche Besprechung in SchiedsVZ 2017, 37; Beck-Online, auch Verzicht auf die vorherige Zustellung an den Schuldner gem. § 929 Abs. 3 ZPO analog gem. LG Berlin, Beschl. v. 3.2.2015 – AZ: 51 T 95/15, ebenso LG Verden Beschl. v. 25.6.2004 – 6 T 99/04)

  • Der Sitz einer aufgelösten und gelöschten GmbH wird weiterhin durch die §§ 17 ZPO und 69 Abs. 2 GmbHG bis zur vollständigen Verteilung ihres Vermögens bestimmt.

    Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 06.01.2017, -705 M 56835/16-

    Einmal editiert, zuletzt von Der Vollstrecker (25. Januar 2017 um 09:53) aus folgendem Grund: Ergänzung um Fundstelle

  • Das Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§ 284 AO) ist entschuldigt, wenn dem Vollstreckungsschuldner ein Erscheinen nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei Fällen einer schwerwiegenden Erkrankung.

    Auf die Abgabe der Vermögensauskunft im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren sind die von den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze übertragbar, wenn der Schuldner angibt, er sei erkrankt.

    Bei einem Antrag auf Anordnung der Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft müssen die Finanzbehörden verfassungsrechtliche Vorgaben beachten. Insbesondere sind sie gehalten, dem Schuldner vor Antragstellung rechtliches Gehör zu gewähren.


    FG Köln, Beschl. v. 12. 10. 2016 - 3 V 593/16

  • Für die Berücksichtigung von Kosten gemäß § 788 ZPO im Vollstreckungsverfahren ist es ausreichend, dass anwaltlich versichert wird, dass die Vollstreckungskosten in der geltend gemachten Höhe tatsächlich entstanden sind. Der Vorlage von Belegen bedarf es nicht.

    LG Verden, JurBüro 2017, 47

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017 - VII ZB 22/16 -
    LG Karlsruhe
    AG Karlsruhe

    Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hin-gegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 VII ZB 57/11, NJW-RR 2013, 437; vom 23. Mai 2012 VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148; vom 12. Januar 2012 VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146).

    Mit Ausführungen zum anzusetzenden Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung,
    § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG
    - am Ende ab Rz. 19 -

    Einmal editiert, zuletzt von zsesar (16. März 2017 um 17:54)

  • BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - I ZB 56/16 -
    LG Hagen
    AG Hagen


    ZPO § 882e Abs. 3 Nr. 2

    Eine nach der Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund für die vorzeitige Löschung der Eintragung dar, wenn der Löschungsantrag erst gestellt wird, nachdem die Eintragungsanordnung unanfechtbar geworden ist.

  • a) Einer sofortigen Beschwerde fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr eine Vollstreckungserinnerung weiterverfolgt wird, die sich gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme richtet (hier: Erinnerung gegen eine bereits vollzogene Räumungsvollstreckung).

    b) Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395).

    BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - I ZB 66/16 -
    (Vorinstanzen: LG Stuttgart, AG Böblingen)

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • ZPO § 766 Abs. 1, § 767 Abs. 1

    Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird, erreichen. Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar.

    BGH, Beschluss vom 18. 5. 2017 – VII ZB 38/16

  • BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - VII ZB 64/16 -

    ZPO § 750 Abs. 1 Satz 1

    Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma vor, hat sie die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachzuweisen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335).

  • ... bei einer für vollstreckbar erklärten, einem deutschen Arrestbeschluss vergleichbaren, italienischen Sicherstellungsbeschlagnahme ?

    BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZB 175/15

    Brüssel I-VO Art. 38 Abs. 1

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

    Ist es mit Art. 38 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vereinbar, eine im Recht des Vollstreckungsstaates vorgesehene Frist, aufgrund derer aus einem Titel nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht mehr vollstreckt werden darf, auch auf einen funktional vergleichbaren Titel anzuwenden, der in einem anderen Mitgliedsstaat erlassen und in dem Vollstreckungsstaat anerkannt und für vollstreckbar erklärt worden ist?

  • Ist eine Vollstreckungsklausel aufgrund öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde erteilt worden, so genügt die Zustellung einer einfachen Kopie im Ergebnis gleichwohl den Anforderungen des § 750 Abs. 2 ZPO, da diese den Vollstreckungsmangel gemäß § 189 ZPO heilt.

    BGH, B.v. 13.10.2016 - V ZB 174/15; NJW 2017, 411 [412 Rn. 21-23]

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Zur Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses, mit dem der Gläubiger angebliche Forderungen des Schuldners gegen eine Bank pfänden will.

    BGH, 27.4.17 - IX ZR 192/15

    siehe Toussaint, FD-ZVR 2017, 392970

  • Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. August 2014 - VII ZB 4/14).

    BGH, Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14 -


    Vorinstanzen:
    AG Leipzig, Entscheidung vom 09.12.2013 - 433 M 15111/13 -
    LG Leipzig, Entscheidung vom 30.01.2014 - 7 T 822/13 -

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  • Vermieter kann sich im Rahmen seines Vermieterpfandrechts auf die dem Mieter zukommende Eigentumsvermutung stützen.


    Behauptet ein Dritter Eigentümer an den von dem Mieter in die Mieträume eingebrachten Sachen zu sein und verlangt er deshalb die Herausgabe, kann sich der Vermieter zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts auf die dem Mieter zukommende Eigentumsvermutung des § 1006 BGB stützen.


    Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.03.2017
    - V ZR 268/15 -

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