Elterngeld

  • Es gibt eine Seite http://www.elterngeld.net .
    Dort erhälst du alle Infos und kannst dich für den Newsletter anmelden. Dann werden dir alle Neuigkeiten per e-mail geschickt und du verpasst nicht, wenn das Elterngeld entgütltig beschlossen ist.
    Spreche aus eigener Erfahrung. Mich könnte es nächstes Jahr auch betreffen.:)

  • danke!
    ich hab das jetzt mal grob überflogen.
    was ist denn mit müttern, die vor der geburt des zweiten kindes in elternzeit waren, also nicht wirklich gearbeitet haben aber auch nicht arbeitslos waren. die bekommen dann auch nur den mindestsatz von 300 euro, oder?

  • Soviel ich weiß, wird hier auf das Geld mit geschaut, was vor der Geburt des 1. Kindes verdient wurde. Genau weiß ich es aber nicht. Es steht aber dazu was im Gesetz.

  • mmmhhh, ich such noch mal... wäre ja aber auch ungerecht, wenn jemand schlechtergestellt wird, nur weil er schon ein erstes kind hat im gegensatz zu nem dauerarbeitslosen, der das erste kind (eben wegen des elterngeldes) bekommt... aber sowas wollen wir ja von der regierung nicht denken ;) .

  • Wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstanden habe, dann kommt es wohl darauf an, wie schnell das 2. Kind (als berechtigtes Kind nach dem neuen Elterngeld) nach dem 1. Kind (noch nicht nach neuem Recht berechtigt, also "Erziehungsgeld-Kind") geboren wird und wie lange man für das 1. Kind einen Anspruch hatte:

    § 2 Abs. 7 bestimmt zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes, dass die Monate, in denen Elterngeld für ein älteres Kind gezahlt wird (was dann wohl auch entsprechend für das alte Erziehungsgeld gelten dürfte), und die Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, bei der Berechnung nicht mitzählen. D.h. also, dass diese Monate nicht zu den 12 Monaten gehören, die für die Berechnung der Höhe maßgeblich sind, so dass dann zur Ermittlung des Einkommens weiter zurück gegangen wird, bis man 12 (zählende) Monate voll hat. Da kann es also passieren, dass dann tatsächlich das Einkommen aus der Zeit vor dem 1. Kind teilweise mit zugrunde gelegt wird.
    Liegt jedoch zwischen der Geburt beider Kinder ein Zeitraum, in dem kein Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw. gezahlt wird, kein sonstiges Einkommen erzielt wurde und ist dieser Zeitraum länger als 12 Monate, dann wird wohl das frühere Einkommen bei der Berechnung nicht mehr zugrunde gelegt und dann gilt wohl § 2 Abs. 5, so dass dann unabhängig von früher erzielten Einkommen 300 € gezahlt werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • ...und wie ist das bei privat krankenversicherten Personen?
    Alle reden nur vom Netto. Wird bei der Berechnung, das Netto auf dem Lohnschein herangezogen oder das bereinigte Netto nach Abzug der privaten Krankenversicherungskosten?
    Wie ist denn das überhaupt mit der privaten Krankenversicherung, laufen da die vollen Beiträge weiter, wenn Frau im Erziehungsjahr ist?

  • ...und wie ist das bei privat krankenversicherten Personen?
    Alle reden nur vom Netto. Wird bei der Berechnung, das Netto auf dem Lohnschein herangezogen oder das bereinigte Netto nach Abzug der privaten Krankenversicherungskosten?
    Wie ist denn das überhaupt mit der privaten Krankenversicherung, laufen da die vollen Beiträge weiter, wenn Frau im Erziehungsjahr ist?




    Ich kann Dir nur dazu was sagen:

    Die Beiträge mußt Du weiterzahlen. Von dem Erziehungsgeld, Elterngeld oder wie sich das auch immer schimpft... Zusätzlich mußt Du das Kind noch privat (soweit ich weiß zu 20 %, da 80 % die Beihilfe übernimmt) versichern, es sei denn Du kriegst es über den Kindsvater in der gesetzl. KV unter. Das ist aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

  • Also 2001/2002 war es so, dass wir in Sachsen 60 DM zu den Beiträgen der privaten KV vom Dienstherrn bekommen haben. Eine Kollegin, die 2003 entbunden hatte, hat den kompletten Beitrag bekommen. Ich denke aber, dass das dann wegfällt, wenn das neue Elterngeld da ist.

    Wenn der Kindesvater gesetzlich versichert ist, gibt es auch keine Probleme das Kind dort mitzuversichern, da kaum einer die Einkommensgrenzen die es dafür gibt, als Rpfl. übersteigt.

  • ...und wie ist das bei privat krankenversicherten Personen?
    Alle reden nur vom Netto. Wird bei der Berechnung, das Netto auf dem Lohnschein herangezogen oder das bereinigte Netto nach Abzug der privaten Krankenversicherungskosten?



    Das würde mich auch brennend interessieren. Habe dazu aber noch nichts gelesen.

  • Soweit ich weiß, wird bei der Berechnung von dem Netto-Betrag nach Abzug der Steuern und pauschalen Werbunskosten ausgegangen. Krankenkassenbeiträge werden dabei nicht berücksichtigt - das gilt auch für gesetzlich krankenversicherte.
    Praktisch läuft das so, dass man als Nachweis am besten den letzten Steuerbescheid vorlegt, aus dem sich die Beträge ergeben.

    Übrigens:
    Ist ein Elternteil des Kindes gesetzlich versichert, dürfte es bei einem normalen Rpfl.-Einkommen kein Problem sein, dass Kind als familienversichertes Mitglied kostenfrei mit in die gesetzliche KV zu bekommen. Nur, wer ab A11 besoldet wird, könnte wohl über die derzeitigen Grenzen kommen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Nur, wer ab A11 besoldet wird, könnte wohl über die derzeitigen Grenzen kommen.



    wenn eine Rpfline A11 bekommt, ist bei heutigen Beförderungszeiten meistens die biologische Uhr abgelaufen. Das Problem betrifft dann wohl eher eine kleine Randgruppe.:roll:

  • also ist das dann wohl so, dass wenn drei jahre zwischen den geburten liegt nur die 300 euro gezahlt werden, gell?
    gemein ist das ja schon ein wenig...

  • Interessante Seite zu diesem Thema: http://www.elterngeld.net

    Dort gibt es auch einen Onlinerechner, wobei ich das nicht ganz durchsichtig finde. :gruebel: Leider habe ich auch noch nichts gefunden, wo man die entsprechenden Anträge stellen muss. Schriftlich heisst es. Tja. Wohin denn aber?:oops:

  • tja, wahrscheinlich liegt das daran, dass das gesetz echt noch nicht durch ist (zustimmung bundesrat?) und deswegen noch keiner so genau weiß, wer das überhaupr bearbeitet und auszahlt.
    das wird bestimmt beid den familienkassen oder so gemacht wie das kindergeld oder kindergeldstelle beim nlbv, deswegen geben die auch an, dass das geld bis 3 monate rückwirkend ab antragstellung ausgezahlt wird ;) . halt genauso lange bearbeitungszeiten wie beim kindergeld...

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