Krank ohne Krankenschein?

  • Wenn man nur kurzfristig krank ist, muss man ja nicht sofort zum Arzt rennen und sich einen Krankenschein ausstellen lassen, zumal das bei bestimmten Erkrankungen (z. B.Magen/Darm oder Migräne) ja auch manchmal schlecht möglich ist.

    Wo genau ist das eigentlich geregelt? ich hab jetzt nur §5 Entgeldfortzahlungsgesetz gefunden, wonach man bei mehr als 3 Tagen den Krankenschein vorlegen muss.

    Ich weiß, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. So wird an einem großen Gericht in der Nähe und auch einem anderen Großen weit weg gesagt, dass die Anzahl der Tage im Jahr egal ist, sofern am Stück maximal 3 Tage Krankheit vorliegt.

    An meinem Gericht wird gesagt, dass geht nur an maximal 3 Tagen im Jahr. Dafür finde ich aber keine Grundlage.

    Wie ist es richtig und wo steht das?

    LGN

  • Die Grundlage habe ich auch nicht (hier ist das durch eine Hausverfügung geregelt). Man kann aber mehrmals im Jahr fehlen. Gerechnet werden die Tage als Kalendertage und nicht als Arbeitstage (wer sich am Freitag krank meldet, muss am Montag arbeiten oder ein Attest einreichen, da der Montag der vierte Tag ist). Der Dienstherr kann und wird bei Verdacht auf Missbrauch eine sogenannte Attestauflage verhängen. Dann benötigt man für jede Krankschreibung ein Attest.

  • Wie Dirk: Es kann bei bis zu 3 Tagen auf ein Attest verzichtet werden. Da gibts keine maximalen Fehltage. Bei zuviel Fehltagen wird man jedoch hingehen und ein Attest haben wollen.

  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nur für Tarifbeschäftigte! Für Beamte gelten die entsprechenden Landesbeamtengesetze. In Sachsen-Anhalt heißt es in § 70 Absatz 1 LBG:

    Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen.

    Das "Verlangen" wird regelmäßig von der Dienststelle (z.B. per Dienstanweisung bzw. Hausverfügung) geregelt, gegebenenfalls auch per Einzelanweisung.
    Eine Maximalzahl an AU-Tagen ohne Schein gibt es nicht. Wenn es dem Dienstvorgesetzten zuviel wird, kann er den Schein jederzeit verlangen.

  • Danke schon mal, nur irgendwo muss das mit den 3 Tagen doch auch für Beamte niedergelegt sein?
    Ich hätt gern was in der Hand bevor ich anfange zu streiten:oops:
    da ich dieses Jahr nun den 4. Tag in Anspruch genommen hätte und jetzt dafür Überstunden nehmen soll. Hätt ich das gewusst, hätt ich den Arzt nach hause bestellt (wobei ich das affig finde, hatte doch bloss was falsches gegessen, bzw. so einen Minidarmvirus, war Dienstag +Mittwoch zu Hause und bin seit heute wieder da)
    LGN

  • Wäre mir neu, dass man im Jahr nur drei Tage krank sein darf.:confused:

    Im übrigen wie oben.

    Ab wann das "Verlangen" der Verwaltung einsetzt, wird ( lediglich ) in einer Hausverfügung geregelt sein

  • ... Das "Verlangen" wird regelmäßig von der Dienststelle (z.B. per Dienstanweisung bzw. Hausverfügung) geregelt, gegebenenfalls auch per Einzelanweisung.

    Dem dürfte § 65 PersVG LSA entgegenstehen.

    Aus der Kommentierung: "Unstreitig unterfallen folgende Maßnahmen der Mitbestimmung: ... Regelungen über Krankmeldungen. ..."

  • Sorry, aber ab dem 4. Tag ist unstreitig ein Attest vorzulegen. Insofern dürfte dir die Fragestellung nicht helfen.

  • Sorry, aber ab dem 4. Tag ist unstreitig ein Attest vorzulegen. Insofern dürfte dir die Fragestellung nicht helfen.



    Sie ist doch den 4. Tag im gesamten Jahr 2010 krank. Hintereinander war sie nur 2 Tage krank.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Sorry, aber ab dem 4. Tag ist unstreitig ein Attest vorzulegen. Insofern dürfte dir die Fragestellung nicht helfen.



    Sie ist doch den 4. Tag im gesamten Jahr 2010 krank. Hintereinander war sie nur 2 Tage krank.



    So habe ich das auch verstanden. Wie die Verwaltung auf denTrichter kommt Überstunden zu nehmen wenn man krank ist ist für mich unverständlich:gruebel:

  • Ich habe sie so verstanden, dass es sich um den 4. Tag in Folge handelt ?

    Sollte es der 4. Kranktag im Jahr sein: Kein Attest, es sei denn, das ist ausdrücklich angeordnet und kein Nacharbeiten, weil dienstunfähig.

    Man kann seine Mitarbeiter auch mutwillig demontivieren..:mad::mad::mad:

  • Sorry, aber ab dem 4. Tag ist unstreitig ein Attest vorzulegen. Insofern dürfte dir die Fragestellung nicht helfen.



    Sie ist doch den 4. Tag im gesamten Jahr 2010 krank. Hintereinander war sie nur 2 Tage krank.



    So habe ich das auch verstanden. Wie die Verwaltung auf denTrichter kommt Überstunden zu nehmen wenn man krank ist ist für mich unverständlich:gruebel:


    Weil man ansonsten unentschuldigt fehlt und Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen sind (hier: Gehaltskürzung).

  • Wenn der Laden so kleinkariert ist, würde ich grundsätzlich nur mit Attest fehlen.



    :daumenrau Zumal man auch zum Arzt gehen kann und sagen kann: Mir war gestern so schlecht ich bin aus dem Badezimmer nicht rausgekommen. Bitte geben Sie mir auch für gestern eine Krankschreibung.
    Das machen die ganz problemlos.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wäre mir neu, dass man im Jahr nur drei Tage krank sein darf.:confused:

    Im übrigen wie oben.

    Ab wann das "Verlangen" der Verwaltung einsetzt, wird ( lediglich ) in einer Hausverfügung geregelt sein



    Ich war 2x 1 Tag und jetzt 2 Tage krank.

    Mir gehts nicht insgesamt um krank, sondern nur darum, wie lange jeweils ohne Attest und woraus sich das her leitet.
    Irgendwo gabs ja auch mal den Streit, dass der Krankenschein am ersten Tag vorgelegt werden muss und das war auch für Beamte unzulässig (meine ich mich zu erinnern)

    Ich will keinen großen Streit vom Zaun brechen, sondern am liebsten sagen können, da und da stehts.

    Sollte es mit den insgesamt 3 Tagen richtig sein, wär das auch nicht wirklich schlimm, ich hab genug Überstunden. Andererseits sehe ich nicht wirklich ein diese einzusetzen.

    Ich dachte ich spare allen Beteiligten Kosten und Aufwand, wenn ich wegen so einer Kleinigkeit nicht zum Doc trabe, bzw. den zu mir bestelle, denn Dienstag konnt ich beim besten Willen nicht raus, das wär peinlich geworden. Und Mittwoch hat der Arzt zu, sonst wär ich wohl sicherheitshalber hin gefahren.

    Ich werd wohl demnächst wirklich wegen jeder Kleinigkeit ein Attest vorlegen. Nur find ich die daurch verursachten Arztkosten, etc. blödsinnig.

    LGN

  • Wenn der Laden so kleinkariert ist, würde ich grundsätzlich nur mit Attest fehlen.



    :daumenrau Zumal man auch zum Arzt gehen kann und sagen kann: Mir war gestern so schlecht ich bin aus dem Badezimmer nicht rausgekommen. Bitte geben Sie mir auch für gestern eine Krankschreibung.
    Das machen die ganz problemlos.



    das ist vom Arzt aus glaub ich nicht zulässig. Die dürfen nicht rückwirkend krank schreiben. Aber keine Ahnung wo es steht.

    LGN

  • Wäre mir neu. Sie müssen sich nur vergewissern an Hand ihrer med. Kenntnisse das du gestern eben auch krank warst. Dafür gibts doch die Rubriken auf dem Krankenschein krank vom bis, festgestellt am.
    Ich gehe grundsätzlich in der Grippezeit nicht am Montag zum Arzt, sondern erst am Dienstag. Darüber ist mein Arzt sehr dankbar.
    Alles andere wäre doch auch Käse . Zu dir nach Hause sollst du sie doch nur rufen wenn du dringend ärtzliche Hilfe benötigst und nicht den Schein. Was sollen außerdem Feiertagsarbeiter machen die Notaufnahmen schreiben nicht krank.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wäre mir neu. Sie müssen sich nur vergewissern an Hand ihrer med. Kenntnisse das du gestern eben auch krank warst. Dafür gibts doch die Rubriken auf dem Krankenschein krank vom bis, festgestellt am.
    Ich gehe grundsätzlich in der Grippezeit nicht am Montag zum Arzt, sondern erst am Dienstag. Darüber ist mein Arzt sehr dankbar.
    Alles andere wäre doch auch Käse . Zu dir nach Hause sollst du sie doch nur rufen wenn du dringend ärtzliche Hilfe benötigst und nicht den Schein. Was sollen außerdem Feiertagsarbeiter machen die Notaufnahmen schreiben nicht krank.



    Da hast Du auch wieder recht. Kommt sicher wirklich auch auf die Erreichbarkeit des Arztes oder so an. Ich weiß es wirklich nicht.


    Übrigens, grad mit Verwaltung telefoniert und nachgefragt wo es steht. Es wurde geprüft und ich muss jetzt doch keine Überstunden nehmen.

    Sollte dieses Jahr tatsächlich nochmal was sein, lege ich aber gleich das Attest vor, dann kommt das gar nicht nochmal vor.

    LGN

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!