Erdkeller

  • Es war einmal ein Ort in den neuen Bundesländern, in dem haben einige Einwohner entlang einer alten Straße vor ca. 100 Jahren ca. 20 Erdkeller gebaut und zum "Eigentum" erhalten. Von diesen 20 Erdkellern sind vielleicht die Hälfte in Grundbüchern vermerkt und zwar als Zusatz "und Erdkeller" an ungetrennten Hofraum oder als Lagebezeichnung an einem Flurstück.
    In der Vergangenheit hat sich weder das Katasteramt, die Stadt als Eigentümer der darüberliegenden Erdoberfläche, die Besitzer der Erdkeller, noch die vorherigen Grundbuchrechtspfleger zu einer Lösung durchringen können.
    Nun habe ich einen Antrag auf Eigetumsumschreibung eines Anteils an ungetrenntem Hofraum und Erdkeller.
    Was mach ich nun mit dem "Relikt aus alten Zeiten"?
    Gibt es in anderen Bundesländern mit Weinanbau eventuell ähnliche bauliche Anlagen? Wie wurden diese sachenrechtlich behandelt?:gruebel:

  • Bei uns sind das keine Erdkeller sondern Felsenkeller. Dafür gibts die schon länger als 100 Jahre:(. Diese Felsenkeller tauchen zwar im Grundbuch im Bestandsverzeichnis auf (mal beim Beschrieb :"... darunter Felsenkeller Nr.6" oder manchmal sogar ohne BVNr. und Flst. Dann steht da nur : "Felsenkeller bei Berg sowieso"). AGLB-technisch sind die Keller überhaupt nicht erfasst was zuweilen zu erheblichen Problemen führen kann. Es gibt da aber eine Dissertation über das Kellerrecht -Systematische Darstellung altrechtlicher Kellerrechte im 19. und 20. Jahrhundert-. Bei Bedarf bitte PN an mich.

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