Anteil Bescheinigungen von geeigneten Personen/Stellen außerhalb d. Gerichtsbezirkes 0
-
unter 5 % (0) 0%
-
6 - 10 % (0) 0%
-
10 - 20 % (0) 0%
-
21 - 30 % (0) 0%
-
31 - 40 % (0) 0%
-
41 - 50 % (0) 0%
-
51 - 60 % (0) 0%
-
61 - 75 % (0) 0%
-
76 - 90 % (0) 0%
-
nahezu alle (0) 0%
Hallo,
einige Postings in den Threads https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=3092 und https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=1946 (und natürlich auch meine persönliche Neugier ) veranlassen mich zu der Umfrage, woher eigentlich die Bescheinigungen nach § 305 InsO stammen.
Genauer: Wie hoch der Anteil von Bescheinigungen ist, die von geeigneten Personen oder Stellen erteilt wurden, die nicht im Einzugbereich des jeweiligen InsO - Gerichtes ansässig sind.
Statistiken werden hierüber - zumindest in BY - wohl nicht geführt.
cam