Woher stammen die Bescheinigungen nach 305 ?

  • Anteil Bescheinigungen von geeigneten Personen/Stellen außerhalb d. Gerichtsbezirkes 0

    1. unter 5 % (0) 0%
    2. 6 - 10 % (0) 0%
    3. 10 - 20 % (0) 0%
    4. 21 - 30 % (0) 0%
    5. 31 - 40 % (0) 0%
    6. 41 - 50 % (0) 0%
    7. 51 - 60 % (0) 0%
    8. 61 - 75 % (0) 0%
    9. 76 - 90 % (0) 0%
    10. nahezu alle (0) 0%

    Hallo,


    einige Postings in den Threads https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=3092 und https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=1946 (und natürlich auch meine persönliche Neugier ;) ) veranlassen mich zu der Umfrage, woher eigentlich die Bescheinigungen nach § 305 InsO stammen.

    Genauer: Wie hoch der Anteil von Bescheinigungen ist, die von geeigneten Personen oder Stellen erteilt wurden, die nicht im Einzugbereich des jeweiligen InsO - Gerichtes ansässig sind.

    Statistiken werden hierüber - zumindest in BY - wohl nicht geführt.


    cam

  • Ich denke, solche Statistiken wären in der Aussagekraft und/oder Vergleichbarkeit dadurch beeinträchtigt, daß § 2 Abs. 2 InsO folgende Möglichkeiten eröffnet:

    1) jedes AG ist Insolvenzgericht

    2) es gibt einige Zuständigkeitskonzentrationen, aber die Mehrzahl der AG's ist davon nicht betroffen (dürfte wohl z.B. für Niedersachsen gelten)

    3) Zuständigkeitskonzentrationen überwiegen, daneben gibt es noch einige weitere AG's, die Insolvenzgericht (geblieben) sind (scheinbar in Bayern der Fall)

    4) Zuständigkeit des AG am Sitz des LG

  • ... darf ich hier mal einwerfen, dass es kaum Anwälte gibt, die
    a) außergerichtl. Einigungsvers. i.S.d. § 305 InsO durchführen und
    b) von diesen Kollegen die wenigssten bereit sind, auf BerH-Basis zu erbeiten?!?

    So gibt es bei mir vor Ort zwar geschätzte 1.000 Anwälte, von denen aber vielleicht 2-3 o.g. Tätigkeit überhaupt durchführen.

    Meine Mandanten melden sich daher tatsächlich überörtlich (spitze sind 500km!), weil sie nach ihren Angaben sonst keinen RA finden und/oder die örtl. Schuldnerberatungsstelllen sie nicht beraten wollen/können.

    (...hab´übrigens weder Werbung noch Drückerkollonne, wobei ich mir letzteres für die Zukunft noch mal überlegen muss...)

  • @advoc2:

    Zitat von advoc2


    Meine Mandanten melden sich daher tatsächlich überörtlich (spitze sind 500km!) [...]

    (...hab´übrigens weder Werbung [...]

    Auch nicht übers Internet? Ich meine, bei 500 km Entfernung muß man(dant) ja irgendwie darauf kommen - und da fällt mir nur Internet ein.

  • ...das meist Empfehlungen über x Ecken...

    Meine Internetseite kommt seit Jahren irgendwie nicht über den Status "im Aufbau" hinaus...

  • ... darf ich hier mal einwerfen, dass es kaum Anwälte gibt, die
    a) außergerichtl. Einigungsvers. i.S.d. § 305 InsO durchführen und
    b) von diesen Kollegen die wenigssten bereit sind, auf BerH-Basis zu erbeiten?!?

    So gibt es bei mir vor Ort zwar geschätzte 1.000 Anwälte, von denen aber vielleicht 2-3 o.g. Tätigkeit überhaupt durchführen.

    Meine Mandanten melden sich daher tatsächlich überörtlich (spitze sind 500km!), weil sie nach ihren Angaben sonst keinen RA finden und/oder die örtl. Schuldnerberatungsstelllen sie nicht beraten wollen/können.

    (...hab´übrigens weder Werbung noch Drückerkollonne, wobei ich mir letzteres für die Zukunft noch mal überlegen muss...)


    Hallo,

    also hier an meinem Gerichtsort reißen sich die Anwälte um die InsO-Beratung, ganz besonders für ALGII-Empfänger. Das Nullplananschreiben (..... unabhängig davon ob Ihre Forderung besteht kann mein Mandant die Forderung sowieso nicht zahlen. Ich schlage einen Nullplan vor .....) ist abgespeichert im Computer und die Angelegenheit macht damit nicht wirklich Arbeit. Ganz im Gegenteil. Nach unserer Rechtsprechung reicht es sogar aus, dass der Anwalt dem Mandanten das Anschreiben mitgibt, der die Adressen einträgt und an die Gläubiger selbst schickt und der Anwalt bestätigt später (wie auch immer er das kann), dass der außergerichtl. Einigungsversuch gescheitert ist. Klar, ist ja alles nur Formsache (es gibt auch keine notw. vorgerichtl. Verfahrensweise) weil eine außergerichtl. Einigung dann nicht möglich ist, wenn nichts Vernünftiges angeboten wird bzw. angeboten werden kann. Ganz im Gegenteil eine Einigung im Vorfeld bringt dem Gläubiger keinen wirklichen Vorteil. Nur wenn später das Insogericht entscheidet, dass Restschuldbefreiung erteilt wird, kann der Gläubiger die Forderung als uneinbringlich abschreiben. Der Einigungsversuch ist damit in der Praxis in nahezu allen Fällen reine Formsache und weshalb sollte man sich (als Anwalt) dann mehr Arbeit machen als nötig? Also liebe Anwälte stellt euch vor das Sozialamt und holt euch eure Mandanten ab. Leichter kann man Geld nicht verdienen. Solange dieser Einigungsversuch nicht so modifiziert wird, dass mindestens 10 % Quote (sicher) angeboten werden können, wird die Vorschrift § 305 InsO keinen Sinn machen. Eine völlig verunglückte Vorschrift deren Änderung Jahre dauern wird und bis dahin zahlen die Steuerzahler schön brav mit. In der Praxis bedeutete dies: Für ein ALGII-Empfänger-Ehepaar bei gemeinsamen und eigenen Schulden (beide über 15 Gläubiger, nicht selten .... Quelle, Vodafone, GEZ, Premiere, ... Freund A, Freund B, .Versicherung A u. B, ....) 1500 EURO (2 x ca. 750 EURO) (nur für das Anschreiben wegen einem sinnlosen Einigungsversuch).
    Wie schon Kollegen vorgenannt geschrieben haben: Für eine Ratenzahlungsvereinbarung würde man keine Beratungshilfe erhalten (§ 1 BerHG .... Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten (!)......) Man hat kein Recht auf Ratenzahlung und damit auch keine Chance Beratungshilfe zu bekommen. Aber über den Umweg ein Angebot zur Vermeidung eines Insoverfahrens zu unterbreiten klappts dann doch. Unglaublich aber leider wahr.

  • Aber über den Umweg ein Angebot zur Vermeidung eines Insoverfahrens zu unterbreiten klappts dann doch.



    Oder auch nicht, vgl. https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=1946 .

    Schließ dich doch einfach der Meinung an, dass für den außergerichtlichen Einigungsversuch im Regelfall keine BerH zu gewähren ist. Schließlich bist du doch "die letzte Instanz".

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."




  • Hallo,


    naja, da muss ich schonmal eine Lanze für die Anwaltschaft brechen, o.k. bei genauer Betrachtung vielleicht nur einen Zahnstocher :wechlach: :

    Die Mehrzahl der Anwälte vor Ort (ländliche Struktur) lässt die Finger vom InsO-Verfahren, diejenigen die tätig werden, machen die Sache i.d.R. ernsthaft und gut.

    Die im Posting geschilderten Stempelmaschinen - gegebenenfalls noch mit vorgeschalteter Drückerstruktur, Verein oder (web-basiertem) Ausfüllservice, i.d.R. zusätzlich zum BerH-Schein zu bezahlen - sind allerdings ein explosionsartig wachsendes Problem. Hier müssten die InsO-Gerichte gegensteuern. Zu dieser Problematik verweise ich auf den Aufsatz von Hackling in der ZVI 6/06, S. 225 f.

    Eine Mindestquote braucht es demnach nicht - im übrigen zeigen die Erfahrungen in Österreich den Unsinn einer solchen.

    Selbstverständlich bringt die außergerichtliche Einigung einem Gläubiger nur Vorteile, wenn der AGEV vernünftig geregelt ist (in der Mehrzahl der Fälle sind die Forderungen übrigens schon längst wertberichtigt, eine Entscheidung des Insogerichtes über die RSB braucht es dafür nicht). Der Umstand, dass dennoch so viele AGEVs scheitern liegt m.E. an anderen Faktoren. Da ist u.a. ...

    - sicher eine dicke Portion CYA dabei (denn: wenn ich nichts entscheide, mache ich nichts falsch),

    - der Faktor, dass man immerhin dem Mandanten noch eine Gebühr für die Anmeldung im InsO-Verfahren in Rechnung stellen kann,

    - die ehernen Gesetze der öffentlichen Verwaltung (das haben wir schon immer so gemacht, da könnt´ ja jeder kommen, wo kämen wir denn da hin),

    - die Vorgaben des Managment ( das machen wir jetzt immer so, auf meiner Präsentation sieht das gut aus).

    cam

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!