• Mein Fall:

    Das dienende Grundstück, bestehend aus 6 Flurstücken, wurde gem. § 3 Abs. 4 GBO auf den GBblättern der den einzelnen Miteigentümern (jeweils 1/5 MEA-Anteil) gehörenden Grundstücke gebucht. Das Vermessungsamt fragt nun an, ob Bedenken gegen die Verschmelzung der 6 Flurstücke bestehen. Hinsichtlich Abt. II und III liegen gleiche Belastungen vor, so dass einer Verschmelzung insoweit nichts entgegensteht.
    Aber: Gibt es irgendeinen Haken wegen des Miteigentums?

    Danke.

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