Inhalt Antrag Zwangssicherungshypothek

  • Guten Morgen Grundbuchfreunde! ;)

    Ich glaube, ich habe heute eine dämliche Frage, aber irgendwie komme ich mal wieder nicht von der Leitung runter, auf der ich stehe...

    Der RA hat in seinem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypohek zum einen eine falsche Adresse des Schuldners angegeben, was aber wohl unproblematisch sein dürfte.
    Außerdem hat er ein falsches Zustelldatum angegeben. Hättet ihr damit ein Problem??? Weiß irgendwie gerade nicht weiter... :confused:

  • Die Vollstreckungsvoraussetzungen müssen vorliegen. Daß sich der Anwalt in seinem Antrag vertippt hat, ist daneben unschädlich. Und solange es keinen Zweifel bezüglich dem Eigentümer als Vollstreckungsschuldner gibt ...

  • Sehe ich auch so. Wenn keine Zweifel an der Identität des Schuldners und Eigentümers bestehen, kann die genaue Anschrift des Schuldners wegen der Eintragungsnachrichten auch noch nachträglich ermittelt werden. Jedenfalls kein Raum für eine Zwischenverfügung.

  • sehe ich auch so.
    Die ZV-Unterlagen sind ausschlaggebend und nicht die vermutlich fehlerhaften Antragsangaben des RA. In Deinem Fall ist wohl davon auszugehen, dass es Tippfehler bzw. Flüchtigkeiten sind.

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