• Hallo,
    ich bin schon zu Hause und habe die konkreten Daten nicht hier, ich habe aber folgendes Problem:

    -Zu vollstrecken sind 2Jahre 6 Monate Jugendstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
    - 80 Tage U-haft
    - Rechtskraft sagen wir 01.02.2010; Vu ist in Haft
    - Orga-Haft 01.02.2010 bis 20.02.2010
    - Beginn Maßregelvollzug 21.02.2010
    - Maßregelvollzug wird für erledigt erklärt am 30.04.2010
    - wieder Haft ab 01.05.2010

    Wie wird jetzt die Orga-Haft auf die Freiheitsstrafe angerechnet? Der 2/3-Termin ist noch in weiter Ferne. M.E. wird die Orga-Haft nur dann auf das letzte Strafdrittel angerechnet, wenn der Vollzug der Maßregel über den 2/3-Termin der Freiheitsstrafe hinausging und damit Tage bei der Anrechnung der Maßregel auf die Freiheitsstrafe verloren gehen würden. Dies ist hier jedoch nicht der Fall, d.h. hier würde ich ganz einfach so rechnen:
    - Beginn Rechtskraft 01.02.2010, 2J6M abzüglich U-Haft, es wird einfach so gerechnet als ob er ab Rechtskraft ununterbrochen in der JVA gewesen wäre, keine Besonderheiten bzgl. der Orga-Haft, die Zeit der Orga-Haft läuft als normale Haft. Ist das richtig???

  • Also ich weiß grad nicht wo es steht, aber die Schattenstrafe beginnt immer mit dem Maßregelbeginn und der ist in Deinem Fall nicht gleich Rechtskraftdatum.

    M.E. Beginn 21.02. und die O-Haft vom Ende abziehen. So mach ich es zumindest immer schon, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren :alarm

    ------------->

    Meine B-Inspektorin hat es mir gerade erklärt ... es scheint wohl zwei Meinungen zur Berechnung zu geben :)

    Einmal editiert, zuletzt von jennypenny (12. Oktober 2010 um 08:02)

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