Meiner Ansicht nach entsteht die Gebühr nur, wenn die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten Auswirkungen auf das Verfahren hat.
aber Auswirkungen hats doch nicht immer direkt?
Wenn die Anwälte sich treffen und stundenlang diskutieren und zu keinem Ergebnis kommen? Auch wenns mit Beteiligung des Gerichts wäre, reden sie oft nur rum und eine spürbare Auswirkung kommt nur vom Richter