große Verwirrung bei mehreren Anwälten?!

  • Hallo zusammen,
    grüble mir hier schon das Gehirn blutig mit folgendem Fall:
    -Kläger/Widerbeklagter und Drittwiderbeklagte haben einen gemeinsamen Anwalt XY
    - Beklagte 1/Widerklägerin und Beklagte 2 werden prinzipiell durch den gleichen Anwalt A vertreten- Bkl1 hat aber für Widerklage eigenen Anwalt B beauftragt
    - Kosten wurden gequotelt
    aus meiner Aktendecke und aus dem Urteil, sowie aus den Protokollen kann man entnehmen, dass die Bkl 1 durch B und Bkl 2 durch A vertreten wird - wurde vergessen bei Bkl1 zu vermerken, dass sie auch durch A vertreten wird
    nun wurden KFA´s von XY und B gestellt und ich habe auch festgesetzt
    nun lange Zeit später kommt A und will Festsetzung - nach Recherche habe ich nun herausgefunden, dass B zwar nur für die Widerklage bevollmächtigt war, aber aus vollem SW abgerechnet hat und eben Bkl 1 durch A&B vertreten wurde....
    die, auch evtl. falschen KFB, da B aus vollem SW abgerechnet hat, kann ich ja nicht mehr abändern, oder? RM jeglicher Art kam keins - und muss nun nochmal zugunsten Bkl1 und erstmals für Bkl2 festsetzen, oder?:gruebel:



  • hm, schwierig. Ich würde erstmal ausrechnen, was an Kosten für B1 erstattungsfähig ist, da die Kfbs ja immer zugunsten der Partei, aber nicht dessen RA ergehen. Wenn Du ausgerechnet hast, was B1 an Kosten zusteht, würde ich den bereits festgesetzten Betrag abziehen und den Rest festsetzen. So bekommt B1 letztlich in der Summe nicht mehr zugesprochen, als ihm zusteht, auch wenn die einzelnen Kfb´s falsch sein mögen. Ggf. würde ich das den RA vorab auch mitteilen, damit sie ggf. dazu Stellung nehmen können.

    Einmal editiert, zuletzt von P. (6. Oktober 2010 um 09:18)

  • 1.000 Dank mal wieder - ich werde es versuchen:) und werde ab sofort meine Akten noch genauer "untersuchen" und mich auf niemanden, außer mir, noch verlassen...;)

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