Beschluss des AG Leipzig v. 25.08.2010 zum sog. Monatsanfangsproblem auf P-Konten

  • Schuldnerschutz ist nur möglich, soweit angemessen. Übermäßiger Schuldnerchutz ist nicht gerechtfertigt. Denn man darf nicht vergessen, dass es grundsätzlich auch Pflicht des Staates als Träger des Vollstreckungsmonopols ist, den Gläubigern auf deren Seite auch Grundrechte berührt werden, bei der Durchsetzung ihrer titulierten Ansprüche im Rahmen der Vorschriften des 8. Buches der ZPO zu helfen.

  • Ich wollte nur kurz mitteilen, dass das LG Leipzig eine gleichlautende Entscheidung im Rechtsmittelverfahren wieder aufgehoben und die Anwendung nach § 765a ZPO bejaht hat. Falls es mal veröffentlicht wird: Az.: 6 T 854/10. Sehr lesenswert, da auch auf die Äußerungen des SMJ eingegangen wird.

  • Damit existieren jetzt drei LG-Entscheidungen zugunsten einer (m.E. zutreffenden) Lösung der MUP gem. § 765a ZPO. Ggf. wird ja auch noch mal der Gesetzgeber tätig.Vielleicht auch nicht. Die Drittschuldner scheinen vermehrt bessere Hinweise zum Zeitpunkt derUmwandlung in eine P-Konto zu geben. (z.B. vorher erst noch nach § 55 Abs. 1 SGB I alles abräumen).Find ich lobenswert. Wir haben diesen Monatswechsel bislang nur ein echtes MUP gehabt. Es wird. Toi toi toi.(allerdings haben wir ja auch erst den 4.11.)

  • Das löst zwar nicht Euer Problem, aber ich fand schon neulich diese Bemerkung interessant und amüsant:

    Zum ersten Mal finde ich jedoch weder in den Kommentierungen noch im Gesetzestext an sich Argumente, die der einen oder anderen Ansicht widersprechen.



    Einen solchen Fall habe ich in meiner täglichen Arbeit mindestens zwei Mal in der Woche!

    Im übrigen nimmt Monsieur Stöber in diesem Thread als "Autorität" einen zu breiten Raum ein. Ob Stöber irgendetwas vertritt oder nicht und ob ein Amtsrichter den Stöber verkürzt zitiert oder nicht, das ist juristisch gesehen so relevant wie der sprichtwörtliche Sack Reis in China. Ist doch gerade Stöber in seinem unermüdlichen, sich selbst wechselweise zitierenden, gegenteilige Rspr. weglassenden Schaffen die Inkarnation dessen, was DLP2010 zum Ausruf "... finde ich in den Kommentierungen keine Argumente" bewegt.

  • Bei mir gibt es zumindest an jeden Empfänger von Sozialleistungen auch nur den Ratschlag: Erst mal die Finger weg vom P-Konto, führt zu mehr Problemen als vorher. Und zweiter Ratschlag an alle: Erst mal das Altkonto kurz vor der Umstellung vollständig abräumen.

    Ich finde, das sollte man den Schuldnern so sagen, und zwar auch alle Bankmitarbeiter, die mit den Kunden das Gespräch zur Umstellung führen.

  • Bei mir gibt es zumindest an jeden Empfänger von Sozialleistungen auch nur den Ratschlag: Erst mal die Finger weg vom P-Konto, führt zu mehr Problemen als vorher. Und zweiter Ratschlag an alle: Erst mal das Altkonto kurz vor der Umstellung vollständig abräumen.

    Ich finde, das sollte man den Schuldnern so sagen, und zwar auch alle Bankmitarbeiter, die mit den Kunden das Gespräch zur Umstellung führen.



    Mi solchen Ratschlägen an die Schuldner halte ich mich lieber zurück, da Rechtspfleger nach Rechtsprechung meines LG nicht zur Betreuung der Schuldner berufen sind.

  • ..da Rechtspfleger nach Rechtsprechung meines LG nicht zur Betreuung der Schuldner berufen sind.



    Das klingt natürlich interessant auch im Hinblick auf andere Gespräche, die wir hier mit dem Schuldner mitunter führen müssen ....

    Hatte gestern z.B. einen Schuldner, der wollte einen erhöhten Freibetrag für sein P-Konto haben. Als ich ihn fragte, wer denn Gläubiger sei (ggf. unser AZ), sagte er, sein Konto wäre überhaupt nicht gepfändet worden. Daraufhin fragte ich ihn, was er denn dann überhaupt bei mir wolle, meinte er, die Bank habe ihn zu mir geschickt, um mir einen solchen Betrag festsetzen zu lassen.
    Mehr war dem Gespräch mit dem Schuldner nicht zu entlocken. Ja, wie lange soll ich mich mit einem solchen Menschen befassen, wo man davon ausgehen muss, dass er keinerlei Durchblick hat und nur unsubstantiiertes Zeug von sich gibt ...... ?

    Ich bin der Meinung, wir "betreuen" die Schuldner schon viel zu viel, obwohl ich persönlich da schon einer bin, der das stark einschränkt. Wenn ich aber dem Schuldner einen "Rat" gebe (an den er sich ja nicht halten muss), möglichst kein P-Konto einzurichten oder aber vorher das alte Konto abzuräumen, so mache ich das ganz bestimmt nicht aus Liebe zu diesem Schuldner, eher deswegen, um mir das alsbaldige Wiedererscheinen, etwa wegen dem Monatsanfangsproblem, zu ersparen, was mir dann sehr viel Arbeit bereitet, die mit einem kurzen Hinweis nicht notwendig wäre. Insoweit fasse ich einen solchen Hinweis keinesfalls als "Betreuung des Schuldners" auf. Das dürfte dann sogar im Interesse der ganzen Behörde sein, weil ich in der Zeit, mit der ich mich teilweise sinnloser Weise mit Schuldnern beschäftigen muss, was anderes machen kann.

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