Ich habe einen Grundstückskaufvertrag, in dem die Erwerberin ausgewiesen ist durch "Reisepass des Staates Irak".
Ich meine mich zu erinnern (und meine Kollegin auch), dass es bei Erwerb durch Angehörige bestimmter Staaten eine Anordnung bezüglich der Terrorismusbekämpfung gab und somit noch Meldungen erfolgen oder bestimmte Nachweise beigebracht werden mussten (wissen wir beide nicht mehr genau).
Weiß jemand genaueres?
Grunderwerb durch irakische Staatsbürgerin (besondere Genehmigungen o.ä.?)
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Aktenwurm -
12. Oktober 2010 um 11:27
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Man muss nur gucken, ob der Name auf der sog. "Terrorismusliste" steht.
Zur Suche geht es hier. -
Meinst du die Prüfung in der Terrorismusliste?
http://www.terrorismusliste.de/terror/jsp/index.jsf -
Diese Pflicht besteht bei jedem Veräußerer und Erwerber, egal welcher Staatsangehörigkeit.
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Hat jemand den aktuellen Link der "Terrorismusliste"?
Der o. g. scheint wohl veraltet zu sein.
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