Guten Morgen! Ich habe eine spezielle Frage zum Fall einer Abspaltung zur Aufnahme. Ist für eine daraus resultierende Sachkapitalerhöhung der aufnehmenden Gesellschaft ein Sachgründungsbericht, oder besser formuliert, ein Sachkapitalerhöhungsbericht erforderlich? Laut § 138 UmwG ist ein Sachgründungsbericht stets erforderlich. Diese Vorschrift steht jedoch bei den speziellen Vorschriften für die Spaltung unter Beteiligung einer GmbH, sollte also auch für eine Spaltung zur Aufnahme gelten. Aber die Formulierung Sachgründungsbericht ist reichlich missverständlich. Gibt es Erfahrungen damit?
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