• Hallo zusammen,
    habe noch einige Fragen zu folgendem Sachverhalt. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Im Grundbuch ist eine Eigentümergrundschuld mit Brief (Eigentümer A) in Höhe von 500.000 € eingetragen.
    Vor einigen Jahren wurde Antrag auf Erteilung eines Teilgrundschuldbriefes (100.000 €) eingereicht unter Vorlage mehrerer Teilabtretungserklärungen (A tritt 100.000 € ab an B, B tritt diese 100.000 € ab an C und D als Gesamtgläubiger), eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zugunsten E/Gläubiger (Schuldner C, Drittschuldner D) nebst ZU und Brief. Gepfändet wurde der Anspruch auf Bildung eines Teilgrundschuldbriefes bzgl. der Grundschuld in Höhe eines Teilbetrags von 100.000 €.
    Teilgrundschuldbrief (100.000 €) wurde erteilt an E ohne Eintragung im Grundbuch (Schöner/Stöber Rdnr. 2414).

    Nunmehr geht Antrag auf Pfändung der Briefgrundschuld ein unter Vorlage des Teilgrundschuldbriefes (100.000 €) und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Gläubiger F, Schuldner E).
    Pfüb: gepfändet wird
    1. die angeblich für die Schuldnerin (E) im Grundbuch unter Nr... a zu Lasten des im Eigentum des A stehenden Grundstücks eingetragene Grundschuld mit Brief in Höhe von 100.000 € (Drittschuldner A).

    2. die angebliche durch die vorbezeichnete Grundschuld gesicherte Forderung der E auf Rückzahlung ... von 100.000 € gegen den Drittschuldner A.
    ...
    Zugleich werden die gepfändete Grundschuld und die gepfändete Forderung gem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.


    Ich bin mit dem Fall etwas überfordert.

    Die Pfändung der Forderung dürfte mich nicht interessieren, denn E selbst hatte damals nicht die Forderung, sondern nur den Anspruch auf Bildung eines Teilbriefes gepfändet.

    Habe ich das richtig verstanden: Durch die damalige Pfändung ist E Gläubigerin der Teilgrundschuld in Höhe von 100.000 € geworden, so dass die Teilgrundschuld von F jetzt auch gepfändet werden kann?

    Da jetzt die Eintragung der Pfändung beantragt wurde, muss ich die damalige Pfändung nachtragen (Voreintragung trotz dem die öffentl. begl. Abtretungserkl. in den Grundakten vorliegen)?

    Hilfe! Was darf/muss ich jetzt eintragen?

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