Ich habe einen Antrag der Z***** J******, die eine Grundschuld aus einem ihrer Grundbücher gelöscht haben wollen.
Dabei sagen sie, sie wären als Körperschaft des öffentlichen Rechts siegelführend.
Wo kann ich das nachlesen?
Auf der Internetseite, auf die verwiesen wird, finde ich nichts passendes...
Z***** J***** siegelführend?
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Simoul -
13. Oktober 2010 um 14:31
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Z***** J******
Ich würde aber die Klarnamen entfernen. -
Ich habe die Klarnamen im Thread und der Überschrift entfernt.
Ulf, Admin -
Wo kann ich das nachlesen?
Auf der Internetseite, auf die verwiesen wird, finde ich nichts passendes...
Du hast vergessen anzugeben, ob es sich in Deinem Fall um eine Religionsgemeinschaft handelt . Ich unterstelle dies einmal. Dann schaue doch hier nach :):
http://www.bmi.bund.de/cln_165/Shared….html?nn=268184 -
Hallo Simoul,
Die Z.J. ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß Bekanntmachung vom 13.06.2006 WissKult BKRW, abgedruckt im Amtsblatt Berlin vom 14.07.2006, 56. Jahrgang Nr. 33 -
Vorausgesetzt, in deinem Grundbuch ist bereits eine entsprechende Berichtigung des Eigentümers erfolgt und nicht -wie bei mir- immer noch der nichtrechtsfähige Verein eingetragen.
Und damit wären wir wieder beim anderen Fred.:D
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