Herrschvermerk "mitversteigern"?

  • Hallo an alle da draußen!
    Ich hab einen Antrag auf Versteigerung nach 180 ZVG auf ZV des Flurstücks 1 der gemarkung X...
    Im GB ist eingetragen:
    BV1: Gemarkung X - Flur 1 - Flurstück 1
    BV 2/zu1: Grunddienstbarkeit am Flurstück 2

    Ich hab mir jetzt überlegt, dass ich im Anordnungsbeschluss sowohl BV1 als auch BV 2/zu1 aufführe. Schließlich gehört das Wegerecht zum Flurstück 1. Aber wie sieht es dann weiter mit der Wertfestsetzung aus?? :gruebel:

    Fragen über Fragen - vielleicht denk` ich auch zu kompliziert (oder gar ganz falsch....)

    Wie würdet Ihr soetwas handhaben?

  • Ich hab den Herrschvermerk immer in den Beschrieb mit aufgenommen (wenn ichs nicht vergessen hab:oops:) aber dem ganzen ansonsten keine weitere Bedeutung zugemessen...



    Klingt vernünftig, bin zwar kein Versteigerer sondern nur GBAler . . . aber es ist ja auch nur ein Hinweis im BV dass der BVNr. X ein Recht an einem anderen Grundstück zusteht . . . selbst wenn der nicht im BV stünde, es das Recht aber gäbe, steht es dem jew. Eigent. von BVNr. X eben zu.

  • Die Grunddienstbarkeit ist Nutzung i.S.v. § 100 BGB, welche in den Hypothekenhaftungsverband fällt und wird daher mitversteigert.

    Ins Rubrum muss der Herrschvermerk jedoch nicht zwingend aufgenommen werden.
    Die Nutzung würde ja auch ohne den Herrschvermerk bestehen.

    Im Rahmen der Verkehrswertermittlung sollte die Dienstbarkeit dann entsprechend berücksichtigt werden (z.B. beim Bodenwert, sofern durch die Dienstbarkeit erst eine Erschließung/Bebauung möglich ist).

  • Solche Rechte sind im Zweifel werterhöhend oder sogar lebensnotwendig (z.B. Sicherung der Zufahrt zur Tiefgarage). Daher muss der Sachverständige dies berücksichtigen. Den Herrschvermerk selber bewertetder SV nicht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hier sind die auch keine Beteiligten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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