HALLO;
ich habe hier ein Problem, bei dem vielleicht ein Rechtspfleger Rat weiß....
Ein Anwalt hat KLage erhoben wegen Nutzungsentschädigung unter zunächst getrennt lebenden Ehegatten, dann Geschiedenen.
Weiterhin war er in der Teilungsversteigerung tätig.
PKH wurde für die erste SAche nur zu einem kleinen Teilbetrag bewilligt, weil die Forderung der Nutzungsentschädigung verwirkt war. (Bewilligung VKH erst ab Klageerhebung)
Nach richterlichem Hinweis wird die Sache keinen Erfolg haben , weil die KLage beim Familiengericht anhängig ist und diese 2 Teile - Nutzungsentschädigung vor und nach Scheidung - nicht zusammen vor dem Familiengericht geltend gemacht werden dürfen.
Der erste Anwalt legte sein Mandat nieder. (Der mandant fühlte sich schlecht vertreten und sieht die Fehler bzgl. des Prozessverlustes beim Anwalt und entzieht anwalt die Vollmacht)
Ein neuer Anwalt wird mit der Wahrnehmung des Mandates beauftragt.
hierzu stellen sich mir einige Fragen:
Kann dieser jetzt in der Sache beigeordnet werden?
Müsste dazu erst eine Entpflichtung des ersten Anwaltes stattfinden?
Wie kann ein Antrag des neuen Anwaltes aussehen - Entpflichtung des ersten Anwalts und Beiordnung seiner Person? Wie genau sollte das dann begründet werden?
Nach meiner Erinnerung ist ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt entscheidend.
Möglich wäre natürlich auch, die Klage zurückzunehmen (SW 18000 € - daher bei Verlieren recht hohe Kosten für Gegenanwalt zu zahlen) und mit der PKH neu zu beginnen...
Die Sache ist verzwickt und für den Mandanten sieht die Sache meines Erachtens in Bezug auf die Kosten schlecht aus....
Ich hoffe aber, der Sachverhalt war soweit verständlich.
Bin im Moment recht ratlos.
Für einen Tipp in dieser Sache wäre ich dankbar!