Überlastungsanzeige überflüssig

  • Zur Erinnerung: Das Thema lautet "Überlastungsanzeige überflüssig".
    Warum können wir nicht einfach dabei bleiben? :mad:
    Nicht, dass eine Diskussion über Sinn und Unsinn einer Forenbeteiligung nicht auch wichtig wäre. Aber die Beiträge hierzu zeigen doch, dass dieses Thema einen eigenen Thread verdient.

  • Ich bearbeite auch mehrere Sachgebiete. Aus meiner Sicht entbehrt es jedweder Nachvollziehbarkeit, wenn sich jemand über die Belastung beklagt mit der Folge qualitativer Abstriche bei der Bearbeitung bestimmter Sachgebieten und gleichzeitig in durchaus erheblichem Ausmaß Zeit findet, hier zu posten.



    Ohne Kommentar :daumenrun (Nur eines: Die einen überlasteten finden eben die Zeit, mit den Kollegen zu "quatschen" oder jede Stunde eine zu rauchen, die anderen stellen oder beantworten dafür lieber Fragen hier im Forum - was man natürlich durch die Zählung der Beiträge besser nachvollziehen kann.) Da solche Beiträge schon einer "persönlichen Beleidigung" ziemlich nahe kommen, muss man auch mal einen Satz dazu schreiben können, ansonsten können wir ja gar und schnell zum Thema zurückkommen. Macht um Gottes Willen zu diesem Thema nicht noch einen gesonderten Thread auf, das wäre dann wirklich totale Zeitverschwendung.

  • Die Überlastungsanzeige war als "Notbremse" konzipiert, um einem ganz ausnahmsweise vorliegenden Organisationsmangel oder ganz besonderen subjektiven Umständen des Richters oder Beamten Rechnung zu tragen, wobei Hintergrund nicht nur die Beseitigung ausnahmsweise auftretender Mängel, sondern nicht zuletzt auch die Vermeidung einer Amtshaftung war.

    Heutzutage ist der geschilderte ausnahmsweise Organisationsmangel (im Sinne eines bewusst herbeigeführten Personalmangels) aber zur Regel geworden, ebenso wie es die Regel ist, dass sich der Dienstherr um erstattete Überlastungsanzeigen nichts schert.

    Man sollte die Überlastungsanzeige daher aufgrund der genannten Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses durch eine Nichtüberlastungsanzeige ersetzen, sodass nur noch diejenigen Wenigen anzeigen müssten, die nicht überlastet sind. Damit wäre das Regel-/Ausnahmeverhältnis entsprechend der ursprünglichen Konzeption wieder hergestellt.


  • Man sollte die Überlastungsanzeige daher aufgrund der genannten Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses durch eine Nichtüberlastungsanzeige ersetzen, sodass nur noch diejenigen Wenigen anzeigen müssten, die nicht überlastet sind. Damit wäre das Regel-/Ausnahmeverhältnis entsprechend der ursprünglichen Konzeption wieder hergestellt.


    :D :daumenrau


  • Man sollte die Überlastungsanzeige daher aufgrund der genannten Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses durch eine Nichtüberlastungsanzeige ersetzen, sodass nur noch diejenigen Wenigen anzeigen müssten, die nicht überlastet sind. Damit wäre das Regel-/Ausnahmeverhältnis entsprechend der ursprünglichen Konzeption wieder hergestellt.


    Interessanter Ansatz! ;)

  • Naja irgendwann gebe es dann keine "Nichtüberlastungsanzeigen" mehr. Denn der freundlichen öffentliche Arbeitgeber würde diese doch glatt zum Ansatz nehmen, den die Nichtüberlastung anzeigenden Beamten ein Häppchen Mehrarbeit aufzudrücken.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Haltet ihr es für zulässig bzw. für sinnvoll, dass eine ganze Abteilung gemeinschaftlich eine Überlastungsanzeige schreibt? Oder muss dies jeder Mitarbeiter selbst tun?

  • Da man in der Anzeige ja auch aufführen muß, was man selbst auf seinem konkreten Dienstposten schon (erfolglos) gegen die (drohende) Überlastung unternommen hat, dürfte jeweils eine individuelle Anzeige nötig sein. Die ganzen Anzeigen könnt Ihr ja dann gebündelt einreichen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Haltet ihr es für zulässig bzw. für sinnvoll, dass eine ganze Abteilung gemeinschaftlich eine Überlastungsanzeige schreibt? Oder muss dies jeder Mitarbeiter selbst tun?


    Wenn es eine Art Abteilungs- bzw. Gruppenleiter gibt, dann sollte der das als solcher tun. Ansonsten halte ich es für reine Förmelei, wenn jeder einzeln ein gleichlautendes Schreiben einreicht. Wenn Ihr Euch richtig Mühe geben wollt, dann schreibt ein jeder eine persönlichen Anzeige unter Nennung der allgemeinen Umstände und individuellen Gegenmaßnahmen (vorübergehende Mehrarbeitszeit, Verlagerung der Dienstzeit, Qualitätsabstriche etc.).

  • Ich habe gehört, dass man vor 10 Jahren bei Stellen einer Überlastungsanzeige nicht mehr befördert wurde.

    Ich arbeite in Teilzeit, bin noch in einer Anfangs-Besoldungsstufe und am überlegen, ob ich sie stellen soll. Ich habe Angst davor, dass ich nicht mehr weiter aufstocken kann.

    Ich bearbeite Grundbuchsachen und bin mit Priorität 3-5 immer etwa 6 Monate im Rückstand. Ich habe keine Zeit dafür, in jeden Antrag kurz einzusehen und zu überprüfen, ob diesbezüglich eine Frist z.B. Ablauf Erbbaurecht, Kaufpreisfälligkeit, usw. ablaufen kann oder eine falsche Priorität dem Antrag vergeben wurde. Am Telefon kommen die Leute bei uns auch nicht durch und Telefondurchwahlen von Rechtspflegern werden bei normalen Fällen auf Anschreiben nicht angegeben, so dass ich auch gar nicht für Bürger erreichbar bin.

    Kann mir jemand von Erfahrungen nach einer Überlastungsanzeige im Hinblick auf Aufstockung und Beförderung berichten?

  • Kann mir jemand von Erfahrungen nach einer Überlastungsanzeige im Hinblick auf Aufstockung und Beförderung berichten?

    Die Folgen einer Überlastungsanzeige hängen entscheidend davon ab, wie Deine Dienstvorgesetzten darauf reagieren. Individuelle Erfahrungen - egal, ob gute oder schlechte - werden Dir deshalb nicht wirklich weiterhelfen.

    Maßstab Deines Handelns sollte sein, ob Du es verantworten kannst, die Überlastungsanzeige zu unterlassen. Wenn es Dir nicht mehr gelingt, den Überblick über Dein Dezernat zu behalten und entsprechende Prioritäten zu setzen, kann es haftungsrechtlich geboten sein, die Anzeige zu stellen. Eventuelle negative Konsequenzen in Bezug auf Aufstockung oder Beförderung wären dann zweitrangig. Sollte sich erweisen, dass Deine Überlastungsanzeige objektiv geboten war und die Rückstände wegen zu hoher Belastung auch bei optimaler Arbeitsweise nicht vermeidbar waren, dürfen Dir daraus keine Nachteile erwachsen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, kannst Du Dich dagegen wehren, erforderlichenfalls mit Unterstützung des Personalrats.

    Bei allem solltest Du schließlich Deine Gesundheit nicht außer Acht lassen. Wenn die (Dauer-) Belastung Dich krank macht, fällst Du komplett aus. Damit wäre niemandem geholfen.

    Möge es Dir gelingen, die für Dich stimmige Entscheidung zu treffen.

    P.S.: Willkommen im Forum! :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • 6 Monate Rückstand? In Grundbuchsachen?

    Da würde ich für mich gar keinen Ermessensspielraum sehen! Das ist haftungstechnisch ein ganz heißes Eisen. Unverzüglich Ü-Anzeige stellen!
    Wenn es dir an deiner Behörde auch nicht allein so geht, dürftest du karrieretechnisch ja auch kaum Nachteile zu erwarten haben.


    PS: Wenn ich mal 3 Wochen in Rückstand gerate wg Vertretung/Ausbildung etc. kann man meine Bürotür nicht mehr öffnen.

  • 6 Monate Rückstand? In Grundbuchsachen?


    PS: Wenn ich mal 3 Wochen in Rückstand gerate wg Vertretung/Ausbildung etc. kann man meine Bürotür nicht mehr öffnen.

    Das ist der Vorteil (oder Nachteil) des elektronischen Grundbuchs: Die Rückstände sammeln sich nicht in Papier, sondern nur in Daten an. Für Daten steht unbegrenzter Platz zur Verfügung. Die Türe geht auch bei 50.000 Rückständen, die manche ZGA vor sich herschieben, immer noch auf.

    Normale Verhältnisse im Ländle, vgl. #52

  • Ich bearbeite Grundbuchsachen und bin mit Priorität 3-5 immer etwa 6 Monate im Rückstand. Ich habe keine Zeit dafür, in jeden Antrag kurz einzusehen und zu überprüfen, ob diesbezüglich eine Frist z.B. Ablauf Erbbaurecht, Kaufpreisfälligkeit, usw. ablaufen kann oder eine falsche Priorität dem Antrag vergeben wurde.


    Da ohne elektronische Akte : von wem und nach welchen Kriterien werden Prioritäten festgelegt ?

  • Mich würden der aktuelle Deckungsgrad mit Pebbsy-Zahlen in Ba-Wü in Grundbuch- und Nachlasssachen sehr interessieren.

    Vergleichszahlen gibt es noch nicht, bei den ZGÄ werden sie gerade durch eine Organisationsuntersuchung ermittelt. Nachlass ist ja erst angelaufen, da wird es wohl noch länger dauern, bis was passiert.

  • Vielen Dank für Eure tollen Beiträge!

    Seit September 2017 gibt es keine Personalberechnungen für die württembergischen Grundbuchämter. Inzwischen dürfte die Personalquote geschätzt bei 60-70 % max. liegen.

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