Ich habe gehört, dass man vor 10 Jahren bei Stellen einer Überlastungsanzeige nicht mehr befördert wurde.
Man hört viel - wenn mir das mein VL sagen würde (natürlich geht man zu Besprechungen von dienstlichen Beurteilungen, soweit erforderlich, nie
alleine!) würde ich ihm die Beurteilung über den Kopf ..... und sofort Klage erheben (Stichwort: sachfremde Erwägungen)
Die Ü-Anzeige ist nicht nur Dein Recht, sondern eine Beamtenpflicht. Denn nur dann bist Du persönlich aus der Haftung - alles Weitere liegt sodann
im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn. Aus Fürsorgepflichtgründen ist Abhilfe zu leisten. Dann muss entweder Personal kommen, oder es erfolgt
unter Berücksichtigung der Pensen eine Umverteilung auf Andere.