Betreuervergütung

  • Folgender Fall:

    Betreuerin B wurde zur vorläufigen Betreuerin bestellt. Die vorläufige Betreuung ist ausgelaufen, ohne dass es jemand gemerkt hat.

    Bis das Auslaufen bemerkt wurde bestand 2 Monate gar keine Betreuung, dann ist erneut vorläufige Betreuung mit Betreuerin B angeordnet worden.

    Die Betreuerin beantragt nun für die Zeit ab der erneuten Betreuungsanordnung Vergütung, jedoch mit den Stundensätzen, die zu Beginn einer Betreuung gelten (8,5 Stunden/Monat, da vermögend und nicht im Heim).

    Ich bin der Meinung, dass der Stundensatz zu Betreuungsbeginn deswegen erhöht ist, weil sich die Betreuerin erstmal einarbeiten muss. Da sie hier jedoch schon vorher zur Betreuerin bestellt war und nur 2 Monate Pause war, war sie schon mit dem Fall betraut und ich würde nicht von einem Neubeginn der Betreuung sprechen.

    Wie seht ihr das?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!