Fremdwährung umtauschen

  • ich vollstrecke eine Strafsache. Im dazugehörigen Ermittlungsverfahren war beim Verurteilten Geld beschlagnahmt worden. Das würde ich gerne "behalten" und im Hinblick auf die Verfahrenskosten die Aufrechnung erklären.
    Nun handelt es sich leider um Fremdwährungen (ägyptisches, pakistanisches, altes türkisches Geld).
    Habt Ihr eine Idee, wo ich das umtauschen (lassen) kann?

    Die Möglichkeit von Schmerz ist der Punkt, an dem Liebe entsteht.

  • Na bei einer Bank halt ;)

    Nö im ernst, ich würde bei unserer Landesjustizkasse nachfragen, wie sowas gehandhabt werden kann, die könnten mit sowas ja öfter konfrontiert werden :)

  • Der Umtausch von Fremdwährung erfolgt nur oberhalb bestimmter Grenzen. Diese sind für jede Währung festgelegt, ebenso die kleinste Stückelung. Hier erfolgt die Einzahlung bei der Gerichtskasse bzw. Zahlstelle und von dort wird das Geld an die LZK weitergegeben.

  • Da ich nicht zu einer Landes- sondern zur Bundesjustiz gehöre, habe ich den "Luxus" einer Gerichtskasse/Zahlstelle nicht. Lohnte sich für uns nicht und wurde daher vor ca. 10 Jahren abgeschafft. Ist ja auch ok, unsere Ermittlungs- und Vollstreckungszahlen sind (im Vergleich zu Länder-Staatsanwaltschaften) überschaubar. Aber bei solchen Sonderfragen stehe ich dann eben ziemlich im Regen.
    Aber danke trotzdem.
    Ich habe mich mal umgehört: Es gibt eine "Reisekasse", die vielleicht das Geld umtauscht. Da werde ich nächste Woche mal vorbeischauen.
    Ich werde berichten :)

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