Bestattungsvorsorge

  • Ansonsten werde ich nämlich nach Prüfung der RL der Betreuerin aufgeben, dass das Geld ganz schnell zurück auf ein Konto der Betroffenen muss...




    Das würde ich auf jeden Fall tun. Bei dieser vorliegenden Konstellation kann die Bestatterin über den vollen Betrag für sich verfügen. Der handschriftliche Vermerk ist dabei m.E. kein Schutz dafür, dass das Geld wirklich nur für die Bestattung verwendet wird.
    Das kommt mir sehr, sehr komisch vor...

    Was ist zum Beispiel, wenn die Bestatterin aus dem Geschäft aussteigt oder aber vorher verstirbt?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • ich hänge mich hier mal dran mit meiner Frage:
    derzeit habe ich mehrere Anträge, den Abschluss einer sog. Sterbegeldversicherung zu genehmigen, da scheint ein Versicherungsvertreter unterwegs zu sein, der sein Produkt loswerden muss, denn es ist immer nur die eine Versicherung.....
    Da soll z.B. ein einmaliger Betrag in Höhe von 4500,- € eingezahlt werden- etwa die Hälfte des gesamten Vermögens.Ich kann den Sinn und Zweck eines solchen Vertrages nicht erkennen, Vorteile scheint mir der Betreute nicht zu haben- eher Nachteile- erst nach 8 Jahren würde die eingezahlte Summe wieder zurückkommen.
    Ich halte ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto für sinnvoller. Wie handhabt ihr das so ?

  • ich hänge mich hier mal dran mit meiner Frage:
    derzeit habe ich mehrere Anträge, den Abschluss einer sog. Sterbegeldversicherung zu genehmigen, da scheint ein Versicherungsvertreter unterwegs zu sein, der sein Produkt loswerden muss, denn es ist immer nur die eine Versicherung.....
    Da soll z.B. ein einmaliger Betrag in Höhe von 4500,- € eingezahlt werden- etwa die Hälfte des gesamten Vermögens.Ich kann den Sinn und Zweck eines solchen Vertrages nicht erkennen, Vorteile scheint mir der Betreute nicht zu haben- eher Nachteile- erst nach 8 Jahren würde die eingezahlte Summe wieder zurückkommen.
    Ich halte ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto für sinnvoller. Wie handhabt ihr das so ?





    Hier würde ich mal einen Termin mit dem Betreuer machen oder telefonieren und ihm die Nachteile seiner Vorgehensweise verdeutlichen und auf eine Rücknahme des Antrages hinwirken.

  • Hier werden diese Kosten auch auf ein Sparbuch angelegt. Das läuft allerdings auf den Namen des Betroffenen und wird gegen Quittung an den Bestatter ausgehändigt.
    Ähnlich wie bei Mietkautionssparbüchern kann auch eine Vereinbarung getroffenen werden, dass der Bestatter unter Vorlage der Sterbeurkunde und des Bestattervertrages berechtigt ist, die Gelder vom Sparbuch zu entnehmen.
    Aber auf den Namen der Bestatterin persönlich: niemals!




    Auch das finde ich nicht in Ordnung.

    Wer ein (unversperrtes) Sparbuch bei der Sparkasse vorlegt, kann mit diesem Geld abheben auch wenn er nicht als Inhaber im Sparbuch benannt ist.

    Es besteht hier also kein Schutz gegen Veruntreuung bzw. Insolvenz.

    M. E. kommt daher nur ein ordnungsgemäßer Bestattungsvorsorgevertrag mit Insolvenzschutz in Betracht.



  • Wer ein (unversperrtes) Sparbuch bei der Sparkasse vorlegt, kann mit diesem Geld abheben auch wenn er nicht als Inhaber im Sparbuch benannt ist.



    Von unversperrt habe ich doch gar nicht gesprochen.





    Aus Beitrag 18 kann man jedoch nicht entnehmen, dass im Sparbuch ein die Sparkasse bindender Vermerk angebracht ist, dass sie bei Vorlage dieses nur auszahlen dürfen, wenn die Sterbeurkunde vorliegt.

    Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Betreutem/vertreten durch Betreuer und Bestattungsunternehmen hat für die Sparkasse keine Relevanz.

  • zum ersten: egal ob versperrt oder unversperrt: bloß zusehen, dass das Geld wieder auf den namen der Betreuten läuft. eine zweckbindung ist auch dann möglich

    zum zweiten: eine solche sterbegeldversicherung, die die hälfte des ohnehin schon knappen vermögens aufzehrt und dann längerfristig nicht greifbar ist würde ich ablehnen und den betreuer in die richtung schubsen, das nicht zu machen. solche findigen versicherungsvertreter, die mit der angst anderer spielen, gibt es leider zu viele.

  • Hi,
    hier hat das Bestattungshaus im Vertrag festgelegt, dass die Einzahlung bei der HBT Bestattungsvorsorge Treuhand GmbH (http://www.treuhand-hessen.de) erfolgt.
    "Die Treuhandgesellschaft versichert, alle bei ihreingezahlten Gelder nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichenVermögensverwaltung treuhänderisch anzulegen. Das Guthaben wird sparbuchähnlichverzinst."

    M.E. kein Nachweis über Insolvenzsicherheit der Treuhand. Seht ihr das anders? Kennt ihr diese Gesellschaft?

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ohne Nachweis der Insolvenzsicherheit auch keine Genehmigung. Ein bekanntes Testmagazin hat in der Ausgabe 02/2018 mal diese Art der Vorsorge beleuchtet..... mehr sag ich dazu nicht

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Genehmigt wird hier die andere Geldanlage, 1811 BGB.

    ???

    Bestattungsvorsorge ist doch der Kauf der Beerdigung beim Bestatter, des Grabes bei der Kommune bzw. die Pflege des Grabes bei den Friedhofsgärtnern.

    Wenn der Betreuer dem Betroffenen einen Ferrari kauft, genehmige ich den Kauf doch auch nicht als „andersartige Anlage“.

  • Der Vertrag, wie was zu machen ist bei der Bestattung, wird nicht genehmigt.
    Genehmigt wird (bei uns) die Anlage des vereinbarten Betrags auf einem Treuhandkonto, z.B. bei der "Deutschen B*** Gesellschaft".
    Es werden zwei Verträge geschlossen, einer mit dem Bestatter direkt (nicht genehmigungspflichtig) und der andere mit dieser Treuhandgesellschaft (genehmigungspflichtig).

  • Der Vertrag, wie was zu machen ist bei der Bestattung, wird nicht genehmigt.
    Genehmigt wird (bei uns) die Anlage des vereinbarten Betrags auf einem Treuhandkonto, z.B. bei der "Deutschen B*** Gesellschaft".
    Es werden zwei Verträge geschlossen, einer mit dem Bestatter direkt (nicht genehmigungspflichtig) und der andere mit dieser Treuhandgesellschaft (genehmigungspflichtig).

    Darf ich fragen, wie das praktisch bei Euch aussieht und was Ihr Euch vorlegen lasst?


    In meinem Verfahren wurde mir ein Antrag auf Genehmigung einer Bestattungsvorsorge vorgelegt. Dem beigefügt war ein „Auftrag und Kostenvoranschlag“ des Bestatters über 7.366 EUR (brutto). Das Geld soll wohl bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft hinterlegt werden. Auf Nachfrage teilte die Betreuerin mit, dass die Bestätigung der Einlagensicherheit erst ausgestellt werde, wenn die Zahlung erfolgt sei. Dies sei die Aussage der Mitarbeiterin des Bestattungsunternehmens gewesen.


    Es wird vorgetragen, dass der Betroffene keine lebenden Verwandten mehr hat, die sich kümmern würden. Der Pflegedienst wolle eine „würdige Bestattung“ für den Betroffenen. Der Betroffene wohnt noch in seiner eigenen Wohnung, soll aber zeitnah in einem Heim untergebracht werden, da er sich altersbedingt nicht mehr allein betun kann.


    Das Vermögen beläuft sich aktuell auf ca. 22.000 EUR. Sprich, mit dem Vorsorgevertrag wird das Vermögen um ein Drittel geschröpft.

    Der Betroffene selbst kann sich zum beabsichtigten Vertragsabschluss nicht äußern, sinnvolle Gespräche sind nicht möglich; die rechtliche Bedeutung eines solchen Vertrages versteht er nicht mehr.


    Was tue ich nun damit???
    Sorry, mach Betreuung noch nicht soooo lange.

  • Der Vertrag, wie was zu machen ist bei der Bestattung, wird nicht genehmigt. Genehmigt wird (bei uns) die Anlage des vereinbarten Betrags auf einem Treuhandkonto, z.B. bei der "Deutschen B*** Gesellschaft". Es werden zwei Verträge geschlossen, einer mit dem Bestatter direkt (nicht genehmigungspflichtig) und der andere mit dieser Treuhandgesellschaft (genehmigungspflichtig).

    Ist die vorherige Bezahlung des durch den Betreuer erteilten Bestattungsauftrags (an den "Treuhänder") wirklich eine Anlage i.S. der §§ 1908i, 1811 BGB?
    Oder nicht doch die Bezahlung des erteilten Bestattungsauftrags (mit dem Zahlungsweg "Zahlung an Treuhänder mit Bedingung der Weiterleitung an den Bestatter nach Tod")?

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