Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

  • Hallo, wer kann mir in einfachen Worten den Unterschied zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Vorsatz erklären? Wo liegt hier der Unterschied zwischen dem Straf- und dem Zivilrecht?

    Beispiel:
    Im Winter bewusst nicht gestreut. Person fällt (war ja nicht beabsichtigt)
    Zivil: grobe Fahrlässigkeit?
    Straf: OWi (Vorsatz nicht gestreut) und fahrlässige Körperverletzung?

    Handwerker übergeht bewusst aufgrund Zeitmangel einen Arbeitsschritt. Haus brennt ab.

    Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Er ist ja bewusst über einen Arbeitsschritt hinweggegangen, wollte aber ja keinen Schaden anrichten.

    Was ist, wenn dieser Handwerker den Fehler versehentlich gemacht hätte? Haus brennt ab.
    Zivil: grobe Fahrlässigkeit, wenn Fehler gravierend z. B. Kabel vertauscht?

    Vielen Dank für die Antworten!

  • Also zur groben Abgrenzung lässt sich folgendes sagen:

    Vorsatz: Der Täter nimmt den Erfolgseintritt zumindest billigend in Kauf.

    Bewusste Fahrlässigkeit: Der Täter weiß um die Möglichkeit des Erfolgseintrittes, geht aber davon aus, dass schon alles gut gehen werde.

  • Strafrecht:
    Ein Täter handelt bewusst fahrlässig, wenn er es für möglich hält, dass er den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, er jedoch pflichtwidrig auf dessen Nichterfüllung vertraut.
    Bedingter Vorsatz: der Täter hält es für möglich, dass sein Handeln den Taterfolg herbeiführt, nimmt diesen aber billigend in Kauf.
    Zivilrecht:
    § 276 Abs.2 BGB:Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
    Wie du siehst, sind die Definitionen im Straf-bzw.Zivilrecht nicht vergleichbar.

  • Sorry, den Unterschied der Fahrlässigkeit pp. im Zivil- und Strafverfahren habe ich noch nicht so verstanden.

    Vorsatz: Man nimmt den Erfolgseintritt billig in Kauf.
    bewusste Fahrlässigkeit: Man rechnet damit, hofft aber auf den Nichteintritt.

    Wie wird denn dann Vorsatz nachgewiesen? Man könnte doch immer darauf beharren nicht auf den Erfolgseintritt gehofft zu haben.

  • Wie wird denn dann Vorsatz nachgewiesen? Man könnte doch immer darauf beharren nicht auf den Erfolgseintritt gehofft zu haben.



    Anhand von Indizien. Wer jemanden ein Messer in den Bauch sticht, der kann wohl nicht wirklich darauf hoffen, das der Andere überlebt. Gleiches gilt, wenn man mit einem Auto ganz bewußt auf eine andere Person zufährt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Super, vielen Dank für die Antworten. Das habe sogar jetzt ich verstanden ;) Stimmt, auf die Fälle wie in den Beispielen angegeben, bin ich gar nicht gekommen. Hatte mich im ersten Moment gewundert, anhand welcher Kriterien man dann die Abgrenzung vornehmen soll. Wie unterscheidet sich den Vorsatz usw. strafrechtlich und zivilrechtlich??? Bin immer sehr dankbar für Hintergrundwissen, soweit sind wir in der Ausbildung leider in der Materie nicht gegangen.

  • Verkürzt, aber sehr plastisch bezogen auf den Erfolgseintritt unterschieden:
    Denkt der Täter: "Na wenn schon ...", handelt es sich um bedingten Vorsatz, denkt er: "Wird schon nicht ...", liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

    Stimmt - das sind die Formeln, wie sie in den Strafrecht-Skripten stehen.

    Zur Ergänzung kann man vielleicht noch formulieren:

    Direkter Vorsatz 2. Grades: "Ich weiß, daß...(der Erfolg eintritt)"
    Direkter Vorsatz 1. Grades (Absicht): "Ich will, daß...(der Erfolg eintritt)"

    (Im übrigen meintest Du bewußte Fahrlässigkeit... grobe Fahrlässigkeit kennzeichnet ja das Maß der Sorgfaltspflichtverletzung, und kommt eigentlich nur im Zivilrecht vor, vielleicht vergleichbar mit der Leichtfertigkeit im Strafrecht).

    Die Unterschiede im Zivilrecht sind an sich so groß nicht: Auch dort ist Vorsatz Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges; die bewußte Fahrlässigkeit kennzeichnet sich durch das Vertrauen auf den Nichteintritt, der bedingte Vorsatz durch das billigende In-Kauf-nehmen.

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