Berechnung Nutzungsentschädigung Grundstück?

  • Heute mal eine mathematische Frage:

    Es wurde ein Grundstückskaufvertrag rückabgewickelt. Ehemaliger Verkäufer ist nun wieder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Ehemaliger Käufer räumt das GRundstück aber nicht. Grundstück ist nicht bebaut, er lagert dort Bausachen usw..

    Räumungsverlangen werden nicht erfüllt, so dass nun Räumungsklage gemacht wird.
    Gleichzeitig besteht ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung. Nur wie berechne ich die eigentlich? Ursprünglicher Kaufpreis pro qm waren 15 €. Grundstück ist 1.915 qm groß. Eigentümer hat nun 6 % des Grundstückswerts als Nutzungsentschädigung geltend gemacht. Also 1.915 qm x 15 € x 6 %= jährliche Nutzungsentschädigung von 1.723,50 €.

    Kann dies so richtig sein? Wieso 6 % ansetzt konnte er mir auch nicht erklären? Jemand ne Idee?

  • Anlehnung an Erbbaurrecht? Dort werden oft zwischen 4 und 8 % des Grundstückswertes angesetzt. Vielleicht helfen dir die WErtermittlungsrichtlinien weiter (beim BMVBS veröffentlicht).

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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