Hallo !
Habe gerade folgenden Fall vorliegen.
Die Jugendliche wurde im Juni zur Ableistung von 120 Sozialstunden verurteilt.Außerdem wurde angeordnet, dass der Angeklagten nicht vor Ablauf von 9 Monaten eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Es handelt sich hier um eine isolierte Sperrfrist, die noch bis März 2011 läuft.
Die Jugendliche wurde im September erneut verurteilt.Jetzt wurde angeordnet, dass die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.Sie wurde erneut zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt.Zur der Sperrfrist wurden keine Angaben in dem Urteil gemacht.Das Urteil vom Juni 2010 wurde einbezogen.
Kann ich jetzt einfach verfügen, dass sich die Vollstreckung in meinem Verfahren ( Urteil vom Juni ) durch Einbeziehung erledigt hat? Was ist mit der Sperrfrist ? Läuft diese noch weiter oder ist sie aufzuheben ?
isolierte Sperrfrist durch Einbeziehung erledigt ?
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