Mediationskosten über VKH abrechenbar?

  • Hallo an alle Mitstreiter,

    ich hab mal ein Problem, was bisher noch nicht aktuell war, da es in unserem LG-Bezirk noch nicht lange eine Mediationsstelle gibt.

    Sachverhalt:
    Anfrage eines PV einer Partei (aus Familiensache) ob die entstehenden Mediationskosten auch über die VKH mitabgerechnet werden können. Die Partei besteht nämlich darauf, dass der PV bei der Mediation dabei ist. Diese Partei hat bereits VKH bewilligt bekommen.

    Noch läuft keine Mediation, soll aber von den Parteien versucht werden.

    Reines Bauchgefühl sagt mir, dass dies nicht geht. § 34 RVG geht ja vom anderen Fall aus, wo der RA selbst Mediator ist. In meinem Fall ist dies aber nicht so, da würde ein externer Mediator tätig werden.

    Was meint ihr? Können diese hier noch anfallenden Mediationskosten auch über die VKH abgerechnet werden??

    Danke

    Hypatia

  • Soweit ich es bisher verfolgt habe, gibt es nur zwei Entscheidungen dazu. Die eine ist eine amtsgerichtliche, ich meine aus Dresden, die (damals noch PKH) VKH für die Mediation bewilligt hat, die andere eine von einem LG, wonach für die Teilnahme an einer gerichtlich angeregten Mediation die Terminsgebühr anfällt. In der Entscheidung ging es letzlich nur um Fahrtkosten, eine Terminsgebühr ist für das Hauptsacheverfahren ja ohnehin schon angefallen.
    Ich glaube nicht, dass der Anwalt an den Mediationssitzungen teilnehmen will, ohne dass er stundenmäßg abrechnen kann. Und das dürfte bei VKH nicht auf Staatskosten drinsitzen.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • von OLG Dresden gibt es die:
    "Die einer bedürftigen Partei gewährte Prozesskostenhilfe
    kann auch dann nicht auf die Kosten einer außergerichtlichen
    Mediation erstreckt werden, wenn diese auf Anregung des Prozessgerichts
    zur Beilegung eines anhängigen Sorgerechtsverfahrens
    durchgeführt werden soll."
    Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat -
    Beschl. v. 09.10.2006, 20 WF 739/06

  • Danke für Eure Hinweise. Seh ich auch wie das OLG Dresden und so müsste es jetzt auch für die Zeit ab VKH sein.

    Meine Bezirksrevisorin hat grad noch mal auf den "aussergerichtlichen" Charakter hingewiesen, wonach schon allein deshalb keine Vergütung über die prozessuale VKH erfolgen könne, ungeachtet dessen, dass ein mögliches Mediationsverfahren durch das Prozessgericht angeregt worden ist oder nicht.

    Werde es daher auch so handhaben.

    Nochmals DANK

    hyp

  • Das OLG Köln z. B. (AGS 2011, 500 = FamRZ 2011, 1742 = MDR 2011, 1497 = JurBüro 2012 = Rpfleger 2012, 34) mit umfangreichen Hinweisen auf die weiter dazu ergangene Rechtsprechung und Kommentierung. :)


    Vielen Dank. Diesen Beschluss hatte ich allerdings bereits gefunden.

    Mein Interesse gilt den noch aktuelleren Entscheidungen (falls es diese gibt?).

    Die Fragestellung dürfte in den vergangenen Jahren wegen der zunehmenden Ausbreitung der Mediation eigentlich verstärkt auftreten, oder? :gruebel:

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