Pfändung von Auszahlung aus Rückgewinnhilfe

  • Hilferuf : Rückgewinnhilfe?
    Hilfe!

    Gepfändet werden soll der Anspruch auf Auszahlung aus der Rückgewinnhilfe gegen die Justizkasse.
    Ich erinnere vage, daß der Begriff aus dem Bereich des Strafrechts kommen könnte...
    Was ist Rückgewinnhilfe? Ist die pfändbar? Ist die Justizkasse der richtige Drittschuldner?:oops:



  • Aus : http://www.die-kriminalpolizei.de/downloads/ausgabemaerz2002.pdf

    Da die Gewinnabschöpfung zugunsten der Geschädigten erfolgt, dürfte eine Pfändung durch den Gläubiger des Beschuldigten wohl grundsätzlich ins Leere gehen. Wird der Beschuldigte aber freigesprochen, so dürfte das Geld dem Beschuldigten zustehen. Es handelt sich somit m.E. um einen pfändbaren (angeblichen) Zahlungsanspruch des Beschuldigten (oder eines Geschädigten) gegen den Fiskus.

    DS könnte m.E. die Justizkasse sein, das hat aber m.E. das Vollstreckungsgegericht nicht zu prüfen.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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