Herbst-Justizministerkonferenz

  • Wen es interessiert, der kann HIER die Beschlüsse der Jumiko nachlesen.

    Zu dem Thema, das mich am meisten bewegt, nämlich Kostendeckungsgrad in der Justiz, ist leider nur beschlossen worden, dass der Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen wurde. Der Abschlussbericht soll im Frühjahr 2011 erfolgen. Die Justizminister wiesen aber schon jetzt mit Nachdruck darauf hin, dass "der Kostendeckungsgrad in der Justiz rasch und nachhaltig verbessert werden muss".

    Heißt das, dass die längst überfällige Gebührenerhöhung in GKG und KostO erfolgen soll, oder will man nur noch mehr Personal abbauen?

  • Ob ihnen schon aufgefallen ist, wie sehr der Kostendeckungsgrad unter
    - dem FamFG
    - den fehlenden Anpassungen der Verfahrensordnungen untereinander
    - dem Verbot, bei EDV-Programmierungen an Gesetzesänderungen zu denken
    - usw. usf.
    leidet?

    Jeder andere Betrieb setzt heutzutage bei diesen Interna an, statt als erstes an der Preisschraube zu drehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...



  • Du hast selbst reingeschrieben, warum das nicht geht: "jeder Betrieb".

    Wir sind aber bei Vater Staat. In den Gesetzen steht doch immer: Das damit keine Kostenfolgen verbunden sind.

    Dann gibt es halt Politiker, die für den Rechtsstaat sind und die Rechte der Bürger erweitern und die Pflichten der Gerichte erhöhen. Das ist schön für alle, aber das kostet Geld.

    Andere Politker dagegen sagen, wir haben kein Geld, also macht mal die neuen Gesetze mit weniger Personal, liebe Justiz!!

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Man soll doch erst mal nachschauen, an welchen Stellen man in den letzten Jahren immer mehr Geld ausgegeben hat, und da fällt mir als erstes nur ein: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, aber keinesfalls das Personal, denn niemand, der in den letzten Jahren in Ruhestand gleich welcher Art gegangen ist, wurde bei uns ersetzt.
    Zwar soll es grundsätzlich schon BerHi und PKH geben, aber der Missbrauch muss verhindert werden (so etwa 20 - 30 Beratungshilfescheine für eine Person). Und da könnte man mit einem Eigenanteil für jeden Antrag durchaus gut fahren, und es braucht auch keiner mit verfassungsrechtlichen Bedenken kommen, denn das "Recht", etwa die Unterlassung von jemand anderem zu verlangen, nicht mit einem einzelnen Schimpfwort belegt zu werden, kann ja schließlich nicht höher eingestuft werden, als das Recht auf Gesundheit - und hier nimmt mit den Praxisgebühren und Zusatzbeiträgen auch keiner Rücksicht auf irgendetwas. Aber die Anwälte haben eben eine bessere Lobby als die Ärzte, wenn man allein schon mal bedenkt, wieviele "Juristen" in unserem Bundestag oder in den Landtagen sitzen, und wie wenig Ärzte es dagegeben sind.

  • Hab gehört, dass die Beratungshilfegesetzänderung schon so gut wie beschlossene Sache ist. Da wirds künftig die Hand auf dem Kostendeckel geben.

    Doof nur, dass es dann wieder heißt, dass wir BerH-Rpfl. uns dann zu den Hütern des Staatsschatzes aufspielen.

  • Hab gehört, dass die Beratungshilfegesetzänderung schon so gut wie beschlossene Sache ist. Da wirds künftig die Hand auf dem Kostendeckel geben.

    Doof nur, dass es dann wieder heißt, dass wir BerH-Rpfl. uns dann zu den Hütern des Staatsschatzes aufspielen.


    Woher hast Du denn diese Erkenntnis? Wer hat denn mit wem hinter verschlossenen Türen gesprochen? Der Gesetzesentwurf wurde noch nicht einmal im Bundestag in erster Lesung behandelt, und danach erfolgt (normalerweise) die Verweisung in die Ausschüsse.

  • Meine Mutter ist RA'in und war auf ner Fortbildung für Familiensachen. Der dortige Richter, der die Fortbildung geleitet hatte, der hatte das angekündigt. Ebenso hat die Gruppenleiterin eine bekannte Rechtspflegerin, die der Justizverwaltung sehr nahe steht und dort sei das gemäß der Rechtspflegerin angeblich schon eine ausgemachte Sache.

    Auf die Reform warte ich schon 4 Jahre oder so. Mir ist es wurscht, ob die Reform kommt oder nicht. Mehr Arbeit haben wir so oder so, weil nach deren Aussage tatsächlich der Eigenanteil auf 20 Euro festgesetzt wird und Beratungshilfe nur für Beratung gelten soll. Wer Vertretung will, muss gesondert bei Gericht einen Antrag stellen. Das wird lustig.

  • Gemeint sein kann nur, dass der Gesetzentwurf den BundesRAT verlassen hat und in den Bundestag eingebracht worden ist. Dort liegt er seit Juni (?) auf Eis. Wie Manfred schon sagte - gewünscht wird das von den Ländern gewiss, aber ob und wann der Bundestag hierzu bereit ist, steht in den Sternen.

  • ... Was Beratung statt Vertretung angeht, so kann man mit § 2 Abs. 1 BerHG jetzt schon viel anfangen, damit kürze ich oft die Vergütung.


    Genau, die bloße Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit oder eines Anerkenntnisses kann die Partei schließlich selbst übernehmen, da ist eine Vertretung nicht erforderlich.

    @Quest
    Schade, dass Du nicht mehr erfahren hast. Mich würde nämlich interessieren, ob sich die Bundesländer auf der Arbeitsebene alleine absprechen, oder ob das BMJ mit im Boot ist. Gleiches gilt ja auch für das PKHBegrG.

  • Also das PKHBegrG. würde mich auch interessieren. Ich fürchte, das versandet in irgendwelchen Ausschüssen..:mad:

  • Endlich ist die Tagesordnung für die diesjährige Frühjahrskonferenz der Justizminister veröffentlicht, HIER.

    Das Thema Aufgabenübertragung auf Notare im Nachlassrecht steht wieder auf der Tagesordnung. Auch der Kostendeckungsgrad in der Justiz ist wieder ein Tagesordnungspunkt.

    Auch sonst sind wieder (auch für uns Rechtspfleger) spannende Themen dabei.

  • Endlich ist die Tagesordnung für die diesjährige Frühjahrskonferenz der Justizminister veröffentlicht, HIER.

    Das Thema Aufgabenübertragung auf Notare im Nachlassrecht steht wieder auf der Tagesordnung. ...



    Die Aufgabenübertragung auf Notare ist nur als Bericht der Bundesjustizministerin auf der TO.

    Punkt I.2 ist lustig: Gibt's denn nicht universell einsetzbare Richter oder wollen sie solche ausbilden? :D

  • Laut Pressetext:

    Ergebnisse der Justizministerkonferenz 2011 im Überblick


    Am 18.05.2011 und 19.05.2011 haben in Halle die Justizministerinnen und -minister getagt und sich dabei über verschiedene rechtspolitische Fragen ausgetauscht. Themen waren unter anderem die Reform der Sicherungsverwahrung, die Frauenquote und der Arbeitnehmerdatenschutz. Ein Überblick über die Ergebnisse der Justizministerkonferenz (JuMiKo).


    Sicherungsverwahrung
    Die Bundesländer wollen sich an der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Neuausrichtung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung beteiligen, wie der Hamburger Justizsenat am 19.05.2011 mitteilt. Eine Arbeitsgruppe der JuMiKo werde die gesetzlichen Grundlagen hierfür erarbeiten. Gleichzeitig bitten die Länder Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bis spätestens 31.08.2011 Eckpunkte zu entwickeln, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen sind. Die Justizministerinnen und -minister betonen, dass sie die Reform der Sicherungsverwahrung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern begreifen. Der Bund solle daher Vorschläge machen, wie er sich an den Kosten dieser Aufgabe beteiligt.

    Mehr Frauen in Führungspositionen
    Die Mehrheit der Minister und Ministerinnen hat sich auf der JuMiKo für eine gesetzliche Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen ausgesprochen. «Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass Selbstverpflichtungen nicht mehr sind als heiße Luft», meint dazu Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Der Anteil der Frauen in Führungspositionen großer deutscher Unternehmen sei mit weniger als drei Prozent in Vorständen und weniger als vier Prozent auf der Arbeitgeberseite der Aufsichtsräte beschämend gering. Deutschland hinke im internationalen Vergleich und im Vergleich mit anderen EU-Ländern hinterher.

    Arbeitnehmerdatenschutz
    Die Justizministerinnen und -minister begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem umfassende Regelungen für den Beschäftigtenschutz geschaffen werden sollen. Sie fordern aber eine Ergänzung des Entwurfs. Arbeitgeber müssten die Beschäftigten verpflichtend informieren, welche Daten erhoben und gespeichert werden. Darüber hinaus müssten anlasslose Screening-Verfahren ausgeschlossen werden. Bei privater Nutzung von Telekommunikation dürften nicht unzulässig Daten erhoben werden. Auch müsse der Konzerndatenschutz Daten von Beschäftigten im internationalen Datenverkehr schützen. Arbeitnehmer müssen sich nach Ansicht der Minister und Ministerinnen ohne Zustimmung des Arbeitgebers an die für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden wenden können.

    EU-Richtlinie zu Fluggastdaten
    Mit Blick auf die EU-Richtlinie zu den Fluggastdaten fordern die Justizministerinnen und -minister die Bundesregierung auf, sich bei den Verhandlungen im Ministerrat für datenschutzrechtliche Verbesserungen des EU-Richtlinienvorschlags einzusetzen. Eine massive Ausweitung der Speicherung von Fluggastdaten, insbesondere innereuropäischer Flüge, sei nicht dienlich, um terroristische Straftaten und schwere Kriminalität in nennenswertem Umfang und unter Einhaltung der Verhältnismäßigkeit zu verhüten, aufzudecken, aufzuklären und strafrechtlich zu verfolgen.

    Elektronische Fußfessel
    Zum Thema «elektronische Fußfessel» sagte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD): «Wir wollen die Überwachung mit elektronischer Fußfessel in Hamburg einführen, sobald die technischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das wird bundesweit voraussichtlich zum Jahreswechsel der Fall sein. Wir arbeiten daran, den dafür erforderlichen Staatsvertrag in Kürze zu unterzeichnen». Laut Hamburger Justizbehörde unterstützen die Justizministerinnen und -minister den Vorschlag, in Hessen ein zentrales Datenkontrollzentrum für alle Bundesländer einzurichten.

    Besetzungsreduktion bei den Großen Straf- und Jugendkammern
    Thema der Konferenz war auch die Besetzungsreduktion bei den Großen Jugend- und Strafkammern. Den Großen Straf- und Jugendkammern wurde durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11.01.1993 ermöglicht, in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern zu entscheiden. Die Regelung läuft nach aktuellem Stand am 31.12.2011 aus. Der ersatzlose Wegfall der Besetzungsreduktion würde nach Ansicht der Minister und Ministerinnen erhebliche zusätzliche Belastungen der Landgerichte bedeuten. Laut Hamburgs Justizsenatorin Schiedek hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits zugesagt, zügig einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

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