Hallo,
hatte gerade eben ein Gespräch mit dem Rechtspfleger. Der verlangt den Nachweis der Sitzverlegung des eingetragenen Eigentümers als Nachweis zur Personenidentität.
Sachverhalt:
Eigentümer: dänische Gesellschaft verkauft Grundvermögen.
Nachweis Vertretungsberechtigung wird mittels dänischem HR-Auszug nebst Übersetzung erbracht.
Nun stellt der Rechtspfleger fest, dass im GB ein anderer Sitz eingetragen ist als im Handelsregisterauszug.
Ich weise ihn darauf hin, dass bei Eintragung der Gesellschaft ebenfalls dänischer HR-Auszug nebst Übersetzung vorlagen, aus der die dänische HR-Nr. ersichtlich ist, ebenso wie aus dem jetzt vorgelegen HR-Auszug und dass diese HR-Nr. identisch sind.
Dieses reicht ihm nicht. Wie er sich das vorstellt, kann er mir leider auch nicht sagen.
Hat hier jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen kann. Der Geschäftsführer der Gesellschaft kann mir auch nicht weiterhelfen, etwas anderes als bisher vorgelegt, gibt es nicht in Dänemark.
Vielen Dank
Gruß
Margratete