Vollstreckungsabwehrklage - Wiedereinsetzung?

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    heute will noch jemand (Tochter 1 in Vollmacht des Vaters) eine Vollstreckungsabwehrklage zu Protokoll geben (sie hatte gestern leider nicht so viel Zeit).

    SV: Tochter(2) hat (vermutlich) auf Namen des Vaters Verträge abgeschlossen und nicht gezahlt, Rechnungen etc. gingen dann wohl an deren Adresse - jetzt stand der GV vor der Tür und keiner wusste warum. Tochter(1) konnte bisher auch nicht sagen, welcher Titel zu Grunde liegt (VB, Urteil ?)

    - die Einwendungen betreffen den Anspruch selbst (Abs. 1)
    - Gründe sind aber nicht erst nach Schluss der Verhandlung entstanden (Abs. 2)

    Die fehlende Schuldnereigenschaft bestand aber schon vorher (und nicht erst nach Schluss der Verhandlung - wenn es denn eine Verhandlung überhaupt gab). Auf die Kenntnis kommt es wohl nicht an.

    Vollstreckungsabwehrklage?

    Oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

    ...?

    Was würdet Ihr aufnehmen (bei VB / bei Urteil)? Danke!

  • Ich würde das aufnehmen, was die gute Dame möchte, würde aber dringend auf eine anwaltliche Beratung hinweisen. Zur Sache selber würde ich nicht äußern, wobei hier wohl ein/mehrere VBs vorliegen, die mangels ordentlicher Zustellung noch angreifbar wären, also keine Abwehrklage.

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