Hallo liebe Mitstreiter,
heute will noch jemand (Tochter 1 in Vollmacht des Vaters) eine Vollstreckungsabwehrklage zu Protokoll geben (sie hatte gestern leider nicht so viel Zeit).
SV: Tochter(2) hat (vermutlich) auf Namen des Vaters Verträge abgeschlossen und nicht gezahlt, Rechnungen etc. gingen dann wohl an deren Adresse - jetzt stand der GV vor der Tür und keiner wusste warum. Tochter(1) konnte bisher auch nicht sagen, welcher Titel zu Grunde liegt (VB, Urteil ?)
- die Einwendungen betreffen den Anspruch selbst (Abs. 1)
- Gründe sind aber nicht erst nach Schluss der Verhandlung entstanden (Abs. 2)
Die fehlende Schuldnereigenschaft bestand aber schon vorher (und nicht erst nach Schluss der Verhandlung - wenn es denn eine Verhandlung überhaupt gab). Auf die Kenntnis kommt es wohl nicht an.
Vollstreckungsabwehrklage?
Oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
...?
Was würdet Ihr aufnehmen (bei VB / bei Urteil)? Danke!
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