Hallo,
ich habe eine Aufteilung nach § 3 WEG (meine erste...:)) und zwei Fragen hierzu:
Momentan gibt es 3 Miteigentümer, die das Grundstück jetzt aufteilen wollen. Die Miteigentumsanteile sollen den aktuellen Bruchteilen entsprechen.
Auf zwei Anteilen lasten momentan Grundschulden. Diese sollen dann laut Urkunde nach der Aufteilung auf dem jeweiligen Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum lasten.
Frage: Müssen die Gläubiger da nicht zustimmen? Die haben doch dann nach der Aufteilung im Endeffekt weniger als davor.
Und die zweite Frage:
Der Aufteilungsplan ist von 1993 genauso die Abgeschlossenheitsbescheinigung...außerdem wurde der Aufteilungsplan nicht von allen unterschrieben.
Sehr ihr hier ein Problem?
Vielen Dank schonmal!
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