Notveräußerung § 111l StPO, § 22 Nr. 2 RPflG

  • Ich habe folgenden Fall eilig zu entscheiden :confused::
    Kfz wird durch Polizei aufgrund telefonischer Anordnung durch den Staatsanwalt sichergestellt und bei einer Firma abgestellt (Standkosten!). Fahrer hat lt. Polizeivermerk keine Einwände und übergibt Schlüssel und Papiere. Bei einer späteren polizeilichen Vernehmung erklärt er sein Einverständnis mit der formlosen Einziehung/Verwertung seines PKW. Beschlagnahmebeschluss ist nicht vorhanden. Nachdem gegen den Fahrer Anklage erhoben wurde, stellt nunmehr die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Notveräußerung des Kfz gemäß § 111l StPO, für die nach § 22 Nr. 2 RPflG der Rpfl. zuständig ist. Kann ich die Notveräußerung in die Wege leiten, ohne dass eine richterliche Beschlagnahmeanordnung gemäß § 111e vorliegt? Der Staatsanwalt ist der Meinung, dass die telefonische Anordnung durch einen Staatsanwalt hier ausreichend ist. Wenn ja, würdet Ihr auf die Anhörung des Angeklagten verzichten?

  • Nach § 111 e II StPO bedarf die staatsanwaltschaftliche Beschlagnahme beweglicher Sachen nicht der gerichtlichen Bestätigung (StPO v. Meyer-Goßner, 53 Auflage, Rd.-Nr. 6 zu § 111 e: "Richterliche Bestätigung ... jedoch niemals, auch nicht bei Widerspruch des Betroffenen, bei der Beschlagnahme von beweglichen Sachen".
    Zunächst würde ich noch umgehend prüfen:
    - besteht kostengünstige Möglichkeit PKW zu verbringen auf kostenfreien Stellplatz, z.B. Verwahrgelände der Polizei; justizeigene Tiefgarage
    - ist Fahrer auch Eigentümer des PKW oder nur Besitzer (Finanzierung!)
    diese Fragen hätte m.E. die STA klären müssen bereits (zumindest wäre das bei uns so passiert)

    - Anhörung Fahrer = Beschuldigter (?=) (als letzter Gewahrsamsinhaber) ist m.E. dennoch angezeigt.

  • Vielen Dank für die Anregungen.
    Fahrer = Angeklagter ist lt. den Zulassungsbescheinigungen I und II auch Eigentümer. Eine anderweitige Unterbringung des PKW werde ich wohl nicht erreichen (Platzmangel).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!