Vollstreckung von Ordnungsgeld

  • Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren. Antragsgegner hat mehrmals dagegen verstoßen, so dass bereits drei Ordnungsgeldbeschlüsse erlassen wurden. Der Antragsgegner sollte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Ordnungsgeld zahlen. Ist logischer Weise nicht erfolgt. Jetzt soll ich das Ordnungsgeld bzw. bei Nichtbeitreibung Ordnungshaft vollstrecken. Gegen den Beschluss des einstweililgen Verfügungsverfahrens hat der Antragsgegner Widerspruch eingelegt. Kann ich jetzt trotzdem die Vollstreckungsaufträge stellen oder sollte man bis zum Abschluss des "Hauptsacheverfahrens" warten.

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