Komplizierte Erbfolge

  • Hallo zusammen,

    ich sitze hier vor einem verdammt blöden Fall.

    Mir liegt ein Erbvertrag vor samt Eröffnungsniederschrift. Nun soll ich die Erbfolge aufgrund Antrages eintragen.

    Sachverhalt ist folgender:

    Ehegatten treffen folgende Verfügung:

    I.
    -gegenseitige Alleinerbeneinsetzung, aber nur als Vorerbe (Mann ist zuerst gestorben).
    - Somit Frau Vorerbin. Als Nacherben des Mannes wurden R und H berufen.

    Nacherbfolge tritt ein mit Tode des Vorerben. Nacherbenvermerk ist auch im GB eingetragen.

    So und nun zum Problem:

    Unter II verfügen die Ehegatten folgendes:

    Für den Fall des Todes des Letztversterbenden wird folgende Verfügung getroffen.

    1. Ehemann setzt R+H zu Erben zu gleichen Teilen ein.
    2. Ehefrau setzt J zur Alleinerbin ein.

    Irgendwie beisst sich das doch jetzt - also ich meine die Nacherben R+H mit der evtl. Alleinerbin J.

    Was gilt den nun? Kann ich in einem solchen Fall einen Erbschein verlangen?!

  • Es gilt beides, weil es zwei verschiedene Nachlässe mit zwei verschiedenen Vermögensmassen sind. Der Ehemann wird aufgrund eingetretener Nacherbfolge von R und H und die Ehefrau wird von J beerbt.

    Für Dich ist nur maßgeblich, zu welchem Nachlass der Grundbesitz gehört, evtl. auch zu beiden, wenn die Ehegatten ursprünglich Hälftemiteigentümer waren.

  • Nach Deiner Schilderung ist der Mann beerbt worden von seiner Frau als Vorerbin und R+ H als Nacherben zu gleichen Teilen. Die Nachverstorbene Ehefrau ist beerbt worden von J. Du hast hier das Trennungsprinzip und daher ja 2 Erbmassen.

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