Hallo zusammen,
ich sitze hier vor einem verdammt blöden Fall.
Mir liegt ein Erbvertrag vor samt Eröffnungsniederschrift. Nun soll ich die Erbfolge aufgrund Antrages eintragen.
Sachverhalt ist folgender:
Ehegatten treffen folgende Verfügung:
I.
-gegenseitige Alleinerbeneinsetzung, aber nur als Vorerbe (Mann ist zuerst gestorben).
- Somit Frau Vorerbin. Als Nacherben des Mannes wurden R und H berufen.
Nacherbfolge tritt ein mit Tode des Vorerben. Nacherbenvermerk ist auch im GB eingetragen.
So und nun zum Problem:
Unter II verfügen die Ehegatten folgendes:
Für den Fall des Todes des Letztversterbenden wird folgende Verfügung getroffen.
1. Ehemann setzt R+H zu Erben zu gleichen Teilen ein.
2. Ehefrau setzt J zur Alleinerbin ein.
Irgendwie beisst sich das doch jetzt - also ich meine die Nacherben R+H mit der evtl. Alleinerbin J.
Was gilt den nun? Kann ich in einem solchen Fall einen Erbschein verlangen?!
Komplizierte Erbfolge
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Es gilt beides, weil es zwei verschiedene Nachlässe mit zwei verschiedenen Vermögensmassen sind. Der Ehemann wird aufgrund eingetretener Nacherbfolge von R und H und die Ehefrau wird von J beerbt.
Für Dich ist nur maßgeblich, zu welchem Nachlass der Grundbesitz gehört, evtl. auch zu beiden, wenn die Ehegatten ursprünglich Hälftemiteigentümer waren. -
Nach Deiner Schilderung ist der Mann beerbt worden von seiner Frau als Vorerbin und R+ H als Nacherben zu gleichen Teilen. Die Nachverstorbene Ehefrau ist beerbt worden von J. Du hast hier das Trennungsprinzip und daher ja 2 Erbmassen.
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Okay...der Grundbesitz war ursprünglich im Alleineigentum des Ehemannes.
Somit sind die Nacherben nun Erben?! -
Wer sonst?
Sie beerben den ursprünglichen Erblasser und nicht die Vorerbin.
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