Erbbaurecht

  • Hallo,
    ich habe Fragen zum Erbbaurecht (ist für mich ein Thema mit mehr als 7 Siegeln)

    Wir haben den GB-Auszug vorliegen, im Bestandsverzeichnis steht die Kirche als Grundstückseigentümer und deren Zustimmung ist nötig
    für die Veräußerung des Erbbaurechts, Belastung mit Reallasten etc.
    In der ersten Abteilung steht unser Schuldner als Eigentümer des
    Erbbaurechts.
    Kann ich denn das Erbbaurecht irgendwie pfänden bzw. nutzt mir
    das überhaupt was?
    Falls ja, muß ich wahrscheinlich zuerst die Zustimmung der Kirche einholen?

    Bedanke mich bereits für die Antworten.
    Osterhase

  • Zwangssicherungshypothek geht nicht, Forderung zu gering.

    Aber ich konnte die Zwangsversteigerung beantragen, also
    rein hypothetisch, brauche dazu aber auch die Zustimmung
    der Kirche? Aber der Grundstückseigentümer ist ja die Kirche,
    könnte ich denn überhaupt eine Zwangssicherungshy. bzw.
    Versteigerung machen? Der Schuldner ist ja nur Eigentümer
    des Erbbaurechts?

    Grüße
    Osterhase

  • Wer steigert ein Erbbaurecht?
    Kann derjenige dann auf dem Grundstück bauen?
    Oder was kann der Ersteigerer mit dem Erbbaurecht tun?

    Danke
    Osterhase

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