Hallo,
ich habe Fragen zum Erbbaurecht (ist für mich ein Thema mit mehr als 7 Siegeln)
Wir haben den GB-Auszug vorliegen, im Bestandsverzeichnis steht die Kirche als Grundstückseigentümer und deren Zustimmung ist nötig
für die Veräußerung des Erbbaurechts, Belastung mit Reallasten etc.
In der ersten Abteilung steht unser Schuldner als Eigentümer des
Erbbaurechts.
Kann ich denn das Erbbaurecht irgendwie pfänden bzw. nutzt mir
das überhaupt was?
Falls ja, muß ich wahrscheinlich zuerst die Zustimmung der Kirche einholen?
Bedanke mich bereits für die Antworten.
Osterhase