Massive Überstunden bei Teilzeit-Beamten duch Ganztags-Schulung? Regelung?

  • Btw. Auf der Toilette ist man nie (unfall-)versichert (außer, was ich noch nie gehört habe, die Notdurft wurde ausdrückl. dienstlich angeordnet). Nur um ein Bsp. zu nennen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • In jedem Fall ist die Regelung in § 11 AZVO fair und führt gerade nicht zu Minusstunden, da es für die Reisezeit eine 1:1 Freizeitentschädigung gibt und Pausen eben nicht abgezogen werden.

    Das lese ich aus dem oben zitierten § 11 AZVO aber so nicht heraus. Dort ist gesagt, dass die Zeiten zur "Erlediung des Dienstgeschäfts" und "Reisezeiten" zählen. Ob später Fortbildungsbeginn am 2. Tag und lange Mittagspausen der Erledigung des Dienstgeschäfts zuzuordnen sind, dürfte halt streitig sein.

    Guten Morgen, und erneut danke, dass sich so viele an diesem Thema beteiligen.
    Ist jemandem eine Kommentierung o. ä. zur AZVO bekannt?

  • Nachvollziehbar schon deswegen , weil damit eine Fortbildungsbereitschaft keinesfalls gefördert wird.

    Ja, eindeutig.

    Bei uns in der Behörde ist durch Dienstvereinbarung folgendes geregelt:

    Zitat

    Die Reisezeiten von Montag bis Freitag, die einfach zwei Stunden übersteigen, sind als Arbeitszeit anzurechnen


    Ich mache also, durch die Fahrt zu meiner Fortbildung, Minusstunden. Seitdem ich hier bin und dieser Regelung unterliege, habe ich keine einzige Fortbildung besucht...
    ...In meiner alten Behörde hat die Reisezeit zur Dienstzeit gehört.

  • Kleiner Einwurf am Rande.....
    In der freien Wirtschaft darf man sich teilweise am Wochenende oder im Urlaub auf eigene Kosten weiterbilden......
    Da finde ich die Regelungen bei uns doch sehr moderat.....

  • In der freien Wirtschaft ist aber auch das monatliche Gehalt meistens frei verhandelbar. Mit höherer Qualifikation bin ich mehr wert. Und wenn ich mich dann bei einem anderen Arbeitgeber bewerben sollte, habe ich bessere Verhandlungschancen.
    Hier bei uns im öffentlichen Dienst ist es unserem Dienstherren ja nicht gestattet uns mehr Geld zu zahlen, als das Besoldungsgesetz es zulässt.

  • Gibt es hierfür in Niedersachsen auch Regelungen neben der "Vereinbarung über die Grundsätze für die gleitende Arbeitszeit in der niedersächsischen Landesverwaltung(Gleitzeitvereinbarung)" unter Ziff. 16? Frage mich das gerade, weil die VAZ neu zu verhandeln ist.

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