Massive Überstunden bei Teilzeit-Beamten duch Ganztags-Schulung? Regelung?

  • Gibt es eine NRW-Regelung, wie mit massiven Überstunden zu verfahren ist, die einer Teilzeitkraft durch Teilnahme an einer mehrwöchigen Ganztagsschulung entstehen? Konkret geht es um ca. 100 Stunden, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden...

  • bei uns zählt für mich als (0,5) verbeamtete Teilzeitkraft der Fortbildungstag als voller Arbeitstag, also mit 4 Stunden Arbeitszeit, auch wenn die Schulung 8 Stunden dauert...:mad::mad: Bei Eintagsveranstaltungen gibts dann nur noch etwas Fahrzeit hinzu -auf die 4 Stunden!!!! drauf-, bei mehrtägigen auswärtigen Schulungen nur am An- und Abreisetag.
    An Fortbildungsveranstaltungen nehme ich deshalb nicht mehr freiwillig teil.

    Mit Beamten kann der Dienstherr wohl so verfahren!

  • bei uns zählt für mich als (0,5) verbeamtete Teilzeitkraft der Fortbildungstag als voller Arbeitstag, also mit 4 Stunden Arbeitszeit, auch wenn die Schulung 8 Stunden dauert...:mad::mad: Bei Eintagsveranstaltungen gibts dann nur noch etwas Fahrzeit hinzu -auf die 4 Stunden!!!! drauf-, bei mehrtägigen auswärtigen Schulungen nur am An- und Abreisetag.
    An Fortbildungsveranstaltungen nehme ich deshalb nicht mehr freiwillig teil.

    Mit Beamten kann der Dienstherr wohl so verfahren!




    bist du in NRW ?
    Dann gilt
    Verordnung
    über die Arbeitszeit der
    Beamtinnen und Beamten
    im Lande Nordrhein-Westfalen
    (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
    Vom 4. Juli 2006

    § 11

    Dienstreisen und Dienstgänge

    (1) Bei Dienstreisen, Dienstgängen, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen werden Zeiten der Erledigung des Dienstgeschäfts innerhalb des am jeweiligen Tag geltenden Arbeitszeitrahmens mit ihrer tatsächlichen Dauer berücksichtigt. Reisezeiten werden bei Dienstreisen, Dienstgängen, soweit Dienstgänge an der Dienststelle beginnen oder enden, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen ebenfalls innerhalb des am jeweiligen Tag geltenden Arbeitszeitrahmens mit ihrer tatsächlichen Dauer berücksichtigt.
    Überschreiten Zeiten der Erledigung des Dienstgeschäfts den geltenden Arbeitszeitrahmen, so werden sie mit ihrer tatsächlichen Dauer als Arbeitszeit berücksichtigt; bei den jeweiligen Arbeitszeitrahmen überschreitenden Reisezeiten wird die Hälfte dieser Zeit als Arbeitszeit berücksichtigt.
    (2) Im Übrigen wird bei mehrtägigen Fortbildungen die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für jeden Fortbildungstag berücksichtigt; für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte wird der auf diesen Tag entfallende Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden Vollbeschäftigung berücksichtigt. Sollte ausnahmsweise an diesen Tagen die Gesamtdauer der Fortbildung abzüglich der Pausenzeiten über die Summe der für diese Tage vorgesehenen regelmäßigen Arbeitszeit hinausgehen, wird die überschreitende Zeit ebenfalls berücksichtigt.

    eine solche Regelung gibt es soweit ich weiß für alle Länder.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Für die Ausgangsfrage von "maha" sollte aber § 10 Absatz 3 AZVO NRW zutreffender sein:

    Werden Beamtinnen und Beamte durch dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat beansprucht, so ist für die geleistete Mehrarbeit entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften Freizeitausgleich zu gewähren. § 78 a Absatz 2 Landesbeamtengesetz bleibt unberührt.

    Das heißt, "maha" kann jetzt erstmal 33 freie Tage als Freizeitausgleich beanspruchen.

  • :eek::eek:: Betriebswirtschaft im öD: :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:

    Ich gehe am 31.12.2035 in Pension, aber das werde ich bis dahin nicht mehr erleben.

  • Für die Ausgangsfrage von "maha" sollte aber § 10 Absatz 3 AZVO NRW zutreffender sein:

    Werden Beamtinnen und Beamte durch dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat beansprucht, so ist für die geleistete Mehrarbeit entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften Freizeitausgleich zu gewähren. § 78 a Absatz 2 Landesbeamtengesetz bleibt unberührt.

    Das heißt, "maha" kann jetzt erstmal 33 freie Tage als Freizeitausgleich beanspruchen.




    Bei uns gibt es eine Regelung, das max. 24 Tage im Jahr Gleittage sein dürfen (und max. 4 am Stück bzw. max 3 am Urlaub anhängend.) Bezahlung von überstunden gibt es nicht, und alles über einer bestimmten Anzahl (i.d.R Höhe der Wochenarbeitsstunden) wird am 31.10. 24.00 Uhr gestrichen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Das heißt, "maha" kann jetzt erstmal 33 freie Tage als Freizeitausgleich beanspruchen.



    Das ist natürlich illusorisch und nicht machbar, da spielen die Kollegen nicht mit (dienstliche Belange etc.).

    Die Stunden wurden mir bisher jeden Monat übertragen.
    Nun heißt es plötzlich man (=die Verwaltung) habe das nachgeprüft und die Stunden würden im Rahmen unserer normalen Gleitzeitvereinbarung wie Überstunden behandelt und der Kappungsgrenze unterliegen (60 Stunden bei Vollzeit, anteilige Stunden bei Teilzeit), also sei bei mir alles über 20 Stunden verfallen!
    Kann dass tatsächlich so gehandhabt werden???

    Habe mir unsere "Fibel zur Flexiblen Arbeitszeit" nunmehr selber nochmal vorgenommen und folgenden Passus gefunden:

    Zitat


    b) mehrtägige Fortbildungen
    Bei mehrtägiger Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungsseminaren wird für jeden Tag mindestens die Anrechnung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit veranlasst. Für Teilzeitbeschäftigte wird der auf diesen Tag entfallende Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden Vollbeschäftigung berücksichtigt.

    Darüber hinaus kann es zur Anrechnung von Mehrarbeit kommen, wenn die Dauer der Fortbildungsveranstaltung die regelmäßige tägliche Arbeitszeit des jeweiligen Tages überschreitet. Für die Feststellung, in welchem Umfang die/der Beschäftigte tatsächlich Mehrarbeit leistet, gelten als Arbeitsstunden nur die Programmstunden mit Präsenzpflicht. Die geleistete Mehrarbeit gilt dann als angeordnet und das hierbei anfallende Zeitguthaben wird auf einem Sonderkonto gutgeschrieben. Über dieses Sonderkonto werden die betreffenden Beschäftigten dann schriftlich informiert.



    Ichh wurde bis heute nie schriftlich über ein entsprechendes Sonderkonto informiert.
    Kann man mir nun trotzdem die Überstunden streichen???

  • Mit der verlautbarten Anordnung sieht es doch gut aus... da würde mich die Argumentation der Verwaltung mal interessieren, wieso das nicht darunter fallen soll.

    Wobei Dir die Übertragung ja nur dann etwas bringt, wenn die Stunden ausbezahlt oder realistisch abgefeiert werden können. Ist beides nicht möglich, würde ich mir den Stress nicht machen und die Stunden sausen lassen (ist aber nur meine - wenig repräsentative - Meinung)....

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die anderen Alternativen sind auch keine ernstzunehmenden, weil sie entweder zu Überlastungen oder zu um sich greifender Demotivation führen.
    Man kann nicht den Verfall von geleisteter Arbeitszeit anordnen, ohne zu erwarten, dass das zu Recht unmittelbar auf die Arbeitsmoral durchschlägt.
    Massives Abfeiern als Überstunden bringt den Betroffenen auch nichts, weil dann niemand Vertritt und danach durch die liegengebliebene Arbeit Bestrafung erfolgt.
    Und dass man Vertretern, die bereits während einer langen Schulung Mehrarbeit hatten, nicht zumuten kann, wie hier weitere fast 7 Wochen zu vertreten, ist klar.
    Was nichts kostet ist auch nichts wert.


  • Das ist natürlich illusorisch und nicht machbar, da spielen die Kollegen nicht mit (dienstliche Belange etc.).


    Ist das Dein Eindruck oder hast Du das von Deiner Verwaltung gesagt bekommen?
    Wenn Dir die Verwaltung nicht beim "Abfeiern" der Stunden im Weg gestanden hat, Du vielmehr aus (falsch verstandener) Rücksicht auf Deine Kollegen darauf verzichtet hast, dann darfst Du Dich über den angekündigten Weg der Verwaltung nicht wundern!

  • [Ist das Dein Eindruck oder hast Du das von Deiner Verwaltung gesagt bekommen?



    Das ist mir so gesagt worden, allerdings habe ich es mir (leider!) nicht schriftlich geben lassen...
    Im Übrigen ist mir gerade ein mehrwöchiger Urlaubsantrag aus dienstlichen Gründen nicht genehmigt worden und 16 Tage Urlaub aus 2009 sind bereits verfallen...

    Irgendwo ist da langsam eine Grenze erreicht...

    Zitat

    Die anderen Alternativen sind auch keine ernstzunehmenden, weil sie entweder zu Überlastungen oder zu um sich greifender Demotivation führen.
    Man kann nicht den Verfall von geleisteter Arbeitszeit anordnen, ohne zu erwarten, dass das zu Recht unmittelbar auf die Arbeitsmoral durchschlägt.



    Demotivation ist eine ziemlich gute Zusammenfassung... :(

    Zumal da noch einiges andere reinspielt...

  • was wie wo

    16 Tage Urlaub verfallen aus dienstlichen Gründen :daumenrun:eek:aber hallo da solltest Du mal in Dir gehen , ob Du da nicht was falsch machst ggü. der Verwaltung . Der Urlaub muss bewilligt oder weiter übertragen werden, wenn er aus dienstlichen Gründen nicht angetreten werden kann.

    Kann es sein, dass die Verwaltung jemanden gefunden hat ( nämlich Dich ) mit dem man fast alles machen kann.

    Sorry nicht bös gemeint aber das würde mir und wahrscheinlich 99 % der Mitstreiter nicht passieren

    gruß

    wulfgerd

  • Tja, mir bleibt da leider nur wulfgerd und Burdians Esel zuzustimmen...

    Wehr dich, so geht es doch nicht. Ab zum Personalrat.. (ich glaube mich zu erinnern, dass der bei einer Urlaubsversagung zu beteiligen ist, bin aber im neuen LPVG NRW nicht fit)

  • Wenn Dir die Verwaltung nicht beim "Abfeiern" der Stunden im Weg gestanden hat, Du vielmehr aus (falsch verstandener) Rücksicht auf Deine Kollegen darauf verzichtet hast, dann darfst Du Dich über den angekündigten Weg der Verwaltung nicht wundern!


    Das ist in der Sache nicht richtig. Steine sind ja da, wenn man nur abfeiern darf (s. o.). Es ändert sich also nichts daran, dass das Personalmagement in der Pflicht ist, eine verträgliche Lösung zu liefern. Den Betroffenen stattdessen Vorhaltungen zu machen wäre nicht nur unfair, sondern betriebswirtschaftlicher Unfug.

  • Schon wieder betriebswirtschaftlich ? :eek::teufel:

    Nein, ich denke das geht gar nicht und würde über weitere Schritte nicht nur nachdenken.


  • Das ist mir so gesagt worden, allerdings habe ich es mir (leider!) nicht schriftlich geben lassen...
    Im Übrigen ist mir gerade ein mehrwöchiger Urlaubsantrag aus dienstlichen Gründen nicht genehmigt worden und 16 Tage Urlaub aus 2009 sind bereits verfallen...


    Das klingt natürlich entsetzlich! :eek:
    Allerdings (jetzt folgt bestimmt wieder ein allgemeiner Aufschrei!) deutet das auf ein anderes Problem hin. Während Deine Ausgangsfrage nach einer NRW-Regelung inzwischen beantwortet sein sollte, scheinst Du ein generelles Problem mit Deinem Zeitmanagement zu haben.
    Mir sind in all den Jahren schon viele Kollegen begegnet, die anscheinend ihren Urlaub und alle Überstunden verfallen lassen mussten, weil sie sich für unentbehrlich hielten. Hinterfragt man solche Sachverhalte, so war festzustellen:

    • Die Verwaltung sollte nach mehrfachen Hinweisen auf den drohenden Verfall der Urlaubstage noch kurz vor Toresschluss einen Antrag über einen mehrwöchigen Urlaub genehmigen, war hierzu aber mangels Vertretung so kurzfristig nicht mehr in der Lage, worauf der alte Urlaub (zu Recht) verfiel.
    • Die Verwaltung hat über Jahre hinweg den Kollegen aufgefordert, bestehende Mehrarbeitszeiten abzubauen. Monat für Monat wurde dem Beamten die Mehrarbeitszeit auf den nächsten Monat übertragen. Irgendwann war Schluss - die Verwaltung hatte das Arbeitszeitkonto "bereinigt".


    Bevor hier das große "Zeter und Mordio" losgeht: Es gibt auch Ausnahmen, und vielleicht zählst Du sogar dazu. Aber dann besinne Dich bitte Deiner Ausbildung und setze Deine Ansprüche entsprechend durch!

  • Wer macht denn die Arbeit, die sich in den 100 abzufeiernden Stunden neu ansammelt, damit daraus nicht 100 frische Überstunden entstehen?

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