frage zum notendurchschnitt...

  • hey, habe mich dieses jahr zum studium bewoben, merke jetzt allerdings, das meine noten doch nicht so super sind wie ich dachte...

    nun wollte ich mal fragen, mit welchem durchschnitt ihr rein gekommen seit und ob der durchschnitt wirklich so wichtig ist... würde auch gern wissen, wie das studium in berlin ist

  • Also ich kann jetzt mal für Meißen sprechen:

    Der Notendurchschnitt (Klasse 11/2 - die abinoten selbst sind egal!! ) geht bei uns mit 1/3 Drittel in die Wertung ein. 2/3 Drittel macht der Auswahltest aus.

    Zum Auswahltest wurde jeder eingeladen, der einen Notdurchschnitt von mind. 2,7 hatte.

    In unserem Jahrgang gibt es Rechtspflegeranwärter mit Abi - Notendurchschnitten von 1,0 - 2,3
    Die Masse hat aber eine 1 vor dem Komma stehen.

    Allerdings haben im Verlauf des Studiums die Abi - Noten überhaupt nichts mehr zu sagen.

    Heißt, bist du einmal genommen, dann werden die Karten neu gemischt. Die Abinoten sagen absolut nichts über deine zu erwartenden Leistungen aus.

    Sag einfach Bescheid, wenn du mehr wissen willst!

    Grüße vom Chefkoch

  • Auf den "reinen" Notendurchschnitt kann man nicht zwingend abstellen - kommt auch darauf an, wo du Dich (überall) beworben hast, auf welche Kriterien die einzelnen OLG's Wert legen und ob du was in die Waagschale zu werfen hast, was einen nicht so tollen Schnitt vergessen lassen könnte. Es gibt OLG's, die in ihren Stellenausschreibungen "gute Noten in Mathematik und Deutsch" verlangen. Da kann Dein Notendurchschnitt unter Umständen noch so gut sein, wenn die Noten in Mathe und Deutsch nur ausreichend oder sogar mangelhaft sind, sieht's mit Deinen Chancen eher schlecht aus. Es kommt aber auch immer auf die jeweilige Bewerberlage an: Will heißen, wenn es viele Bewerbungskandidaten mit guten Noten gibt, hängt die Latte automatisch höher.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Der Notendurchschnitt (Klasse 11/2 - die abinoten selbst sind egal!! )


    Gilt aber nur für "Frischlinge", d.h. für Studienbeginn direkt im Anschluss an das Abi.

    Wer wie ich zuerst die reale Welt ;) kennenlernt, der muss dann schon sein Abizeugnis vorlegen, wenn er sich um ein Rechtspflegerstudium bemüht.



  • Und da werdet ihr Rechtspfleger mit 'nem Durchschnitt von 1,0 :gruebel:, da würde ich in Cambridge oder Harvard studieren und die Welt stünde mir offen.

  • Wenn man es finanzieren kann :gruebel:

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Der Schnitt sollte insgesamt über 2,5 liegen. Dabei wird wie beschrieben der Schwerpunkt eher auf den Deutsch- und Mathenoten liegen und nicht auf denen in Kunst und Musik...;)

    Kann aber sein, dass die Note um 2,5 trotzdem nicht reicht, weil die Anzahl der Bewerber nicht groß genug ist.

    Insgesamt dürfte aber der Einstellungstest aber höher gewichtet werden, da die Abinote von Schule zu Schule und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu bewerten ist...

    Im übrigen kenne ich Leute mit 1,0 die haben die Sozialkompetenz einer Erbse...

  • Der Notendurchschnitt (Klasse 11/2 - die abinoten selbst sind egal!! )


    Gilt aber nur für "Frischlinge", d.h. für Studienbeginn direkt im Anschluss an das Abi.

    Wer wie ich zuerst die reale Welt ;) kennenlernt, der muss dann schon sein Abizeugnis vorlegen, wenn er sich um ein Rechtspflegerstudium bemüht.



    Wie sieht es denn aus, wenn man nach dem Abi eine Ausbildung gemacht hat und die wesentlich bessere Noten zum Abschluss hatte. Abi war leider nur im dreier Bereich. Hat man da überhaupt Chancen???

  • Versuchen kann mans immer. Aber in Sachsen zählt deine Hochschulreife, also dein abi. Unsere "älteren" haben auch keine Abschlüsse von der Ausbildung vorgelegt. Daher wird wohl nur das ABi in die Wertung mit eingehen!


  • Wie sieht es denn aus, wenn man nach dem Abi eine Ausbildung gemacht hat und die wesentlich bessere Noten zum Abschluss hatte. Abi war leider nur im dreier Bereich. Hat man da überhaupt Chancen???



    Also wenn ich Personalchef wäre, würde ich dich auf jeden Fall einladen. Während des Studiums habe ich viele ehemalige ReNo kennen gelernt. Du hast durch die Ausbildung ja schon eine gewisse Vorbildung und hast enorm an Lebenserfahrung hinzugewonnen...
    Das Abi hat in deinem Fall sicher einen geringeren Stellenwert als bei einem der frisch von der Schule kommt.

    Und nach dem Einstellungstest sieht man dann ohnehin klarer.

    Also einfach bewerben. Versuch macht klug...;)

  • In Niedersachsen ist es glaub ich so, dass man in den Fächern Deutsch, Mathe und einer Fremdsprache (warum auch immer, denn Amtssprache ist deutsch) zusammen 30 Punkte erreichen muss.

    Aber die Vorstellungsrunden zählen! Man muss sich nur gute verkaufen können.

  • Danke für die schnellen Antworten. Hab mich in ganz Deutschland beworben. Mal schauen von Niedersachsen hab ich noch nichts gehört
    Habe eben gelesen in Berlin am Kammergericht ist Zulassungsvoraussetzung ein Abi-Schnitt von 3,2 den hab ich auf jeden fall ich glaub beim Abi hatte ich ein 3,1er schnitt und in der ausbildung schulisch ein 1,4 Prüfung leider nur 1,9 als die note 2

  • Ich versteh gar nicht so recht, warum sich die Bewerber hier sooo viele Gedanken um den Notendurchschnitt machen. Wenn ich unbedingt Rechtspfleger/in werden möchte, dann bewerb ich mich doch einfach erst mal. Wenn den Personalabteilungen meine Noten nicht gefallen, tja dann soll es eben nicht sein, aber man ist um eine Erfahrung reicher. Für Thüringen war ich damals auch zu "dumm", aber in Niedersachsen hats gereicht. Und oftmals kann man im Vorstellungsgespräch vielleicht die ein oder andere schlechte Note ausbügeln in dem man sich einfach richtig gut verkauft. Schlussendlich sagen die Noten auch nichts über die spätere Eignung im Beruf aus.. Kann ja genauso gut sein, dass man während der Schulzeit die ein oder andere schlechte Note wegen persönlicher Probleme kassiert hat. Aber mit der Kompetenz als Rechtspfleger hat das ja nichts zu tun..

  • Ich versteh gar nicht so recht, warum sich die Bewerber hier sooo viele Gedanken um den Notendurchschnitt machen. Wenn ich unbedingt Rechtspfleger/in werden möchte, dann bewerb ich mich doch einfach erst mal. Wenn den Personalabteilungen meine Noten nicht gefallen, tja dann soll es eben nicht sein, aber man ist um eine Erfahrung reicher. Für Thüringen war ich damals auch zu "dumm", aber in Niedersachsen hats gereicht. Und oftmals kann man im Vorstellungsgespräch vielleicht die ein oder andere schlechte Note ausbügeln in dem man sich einfach richtig gut verkauft. Schlussendlich sagen die Noten auch nichts über die spätere Eignung im Beruf aus.. Kann ja genauso gut sein, dass man während der Schulzeit die ein oder andere schlechte Note wegen persönlicher Probleme kassiert hat. Aber mit der Kompetenz als Rechtspfleger hat das ja nichts zu tun..



    Ich habe mich schon im Juni diesen Jahres beworben mach mir halt bloß gedanken, weil ich immer nur ne eingangsbestätigung bekommen habe und mehr nicht. Ich glaube es liegt an meinem schlechten Abi und deshalb versuch ich hier etwas mehr drüber zu erfahren.

    Ich möchte unbedingt diesen Beruf ausüben, ist mir echt verdammt wichtig

  • Ich meine die meisten OLG's fangen erst im Herbst/Winter mit ihren Einstellungstests und Vorstellungsgesprächen an. In Niedersachsen war ich damals erst Ende Januar beim Einstellungstest und ich glaub im März beim Vorstellungsgespräch. Und schlussendlich hab ich Mitte August erfahren, dass ich Anfang Oktober das Studium beginnen kann. Also da würd ich mir gar nicht so viele Gedanken machen. Du stehst ja auch schon im Berufsleben, da würd ich mir erst recht nicht so nen Kopf machen. Die Leute die nur eine Bewerbung losschicken und sich ganz auf diese eine Stelle versteifen die kriegen dann schon eher das Flattern, obwohl ich diese Einstellung auch nicht verstehen kann. Habe mich nach der 10. Kl. schon mal beworben mit mind. 40-50 Bewerbungen und nach dem Abi wieder mit fast derselben Anzahl. Wenn man sich nur auf eine Sache versteift ist man ziemlich enttäuscht, wenn es nicht klappt und steckt dann den Kopf in den Sand..

  • danke für ie vielen antworten...

    mache mir jetzt nur gedanken, weil ich meine bewerbung schon vor 3 wochen abgeschickt habe, aber noch keine eingangsbestätigung bekommen habe...

  • Da geb ich dir Recht. Ich hatte meine Bewerbungen im Juli angschickt und eeeeeewig gewartet, bis was kam. Teilweise hab ich von manchen OLGs gar nichts gehört. Und wie du schon sagst, Cassi84, die meisten OLGs fangen erst Ende des Jahres mit dem Einstellungsverfahren an. Ich denke, dass die erstmal das Ende der Bewerbungsfristen abwarte wollen.

  • Hey, also in RLP wurden 2009 teilweise Leute mit Durchschnitten von 3,0 etc eingestellt so weit ich weiss. Ich denke es kommt aber auf die Bewerberzahlen an.. wenn man 300 Bewerber auf 20 Stellen hat werden sicherlich die besseren Durchschnitte bevorzugt vermute ich mal.

  • Hey, also in RLP wurden 2009 teilweise Leute mit Durchschnitten von 3,0 etc eingestellt so weit ich weiss. Ich denke es kommt aber auf die Bewerberzahlen an.. wenn man 300 Bewerber auf 20 Stellen hat werden sicherlich die besseren Durchschnitte bevorzugt vermute ich mal.



    Kommt drauf an. Mit 3,0 in Bayern nehmen sie dich vielleicht noch, mit 3,0 in Hamburg wohl eher nicht...:teufel:

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