Guten Nachmittag!
Habe die Suchfunktion bemüht und nichts gefunden, vielleicht kennt ja jemans dieses Problem, dass in einem IN-Verfahren auftaucht:
Für die Zusammenrechnung mehrer Arbeitseinkommen gibt's den § 850 Nr. 2 ZPO
Für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen gibt's den § 850 Nr. 2a ZPO
Aber was ist mit der Zusammenrechnung von zwei Sozialleistungen (hier: Renten)? Steht irgendwie nichts im Gesetz drin. Stellt man dan den Antrag nach § 850 Nr. 2a analog oder muss man das gar nicht beantragen?
Dank euch für Eure Hilfe!
J.