Also wegen der RSB und einer Versagung erst mal schön einen Antrag abwarten.
Ich mache eine Aufforderung, evtl öffentlich zugestellt, kommt diese nicht dann Aufhebung der Stundung nach § 4c Nr. 1, Abrechung TH, ST, dann Einstellung des Verfahrens mangels Masse.
Und im letzten Termin könnte jemand die Versagung beantragen.
Bis Einstellung nach 207 o.K. Aber warum dann nicht den Antrag auf Erteilung der RSB als unzulässig zurückweisen?