Guten Abend!
Ich sitze gerade über einem neuen Fall und Frage mich welche Pflegschaft anwendbar ist.
1. Erblasser 1915 verstorben
2. 23 Kinder aus 3 Ehen
3. 1. Ehe 5 Kinder 2. Ehe 9 Kinder 3. Ehe 9 Kinder
4. Rechtsnachfolger aus 2. und 3. Ehe sind bekannt
5. Nachlass ist ein Grundstück in Berlin (Ost) - soll verkauft werden
6. sollte für die unbekannten Rechtsnachfolger der 5 Kinder aus 1. Ehe eine Nachlasspflegschaft oder eine Pflegschaft für unbekannte Beteiligte eingerichtet werden?
Für Ratschläge bin sehr dankbar.