Ein Bauträger errichtet sechs Reihenhäuser. Auf zwei dieser Reihenhaus-grundstücke sind Grunddienstbarkeiten folgenden Inhalts bewilligt und beantragt: "Der jeweilige Eigentümer von Flst. X stellt den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke a, b, c, d, e (in Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB) die südliche Dachhälfte zur Installation und den späteren Gebrauch, Betrieb inkl. Leitungsführung einer Solaranlage zur Verfügung."
Weitere Informationen liegen nicht vor, insbesondere keine Nutzungsentschädigung oder dergleichen, so dass es wohl auf eine Schätzung des Geschäftswertes nach § 30 KostO hinauslaufen dürfte. Hat irgendjemand schon Erfahrungen damit und kann mir sagen, an was ich mich da halten könnte???
Zur Ergänzung: es handelt sich um eine Solaranlage zur Unterstützung der Brauchwassererwärmung für die angeschlossenen Reihenhäuser, nicht um eine Photovoltaikanlage zur Einspeisung von Strom! Das dürfte doch wohl auch einen Unterschied machen, oder!?
Geschäftswert für Solaranlagen-Dienstbarkeit?
-
Ratschreiberle -
15. November 2010 um 13:25
-
-
Ich frage in Hinblick auf die Entscheidung des OLG München vom 8.1.2008 - 32 Wx 192/07 - nach dem vereinbarten bzw. geschätzten Pachtzins nach.
-
Hallo,
letzte Woche beim Ratschreiberfortbildungslehrgang in Karlsruhe hat Herr Bezirksrevisor Dentz darüber referiert. Der Jahreswert beträgt 4,5% der
möglichen jährlichen Einspeisevergütung. Die geschätze jährliche Einspeisevergütung würde ich beim Anlagenbetreiber erfragen.
Dann entsprechend § 24 GBO anwenden. -
s.a.:
Kostenrechtliche Behandlung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
für Photovoltaikanlagen
Tiedtke,MittBayNot 6/2010, 444
(steht mir momentan nicht zur Vfg.) -
Wir berechnen die qm-Fläche der PV-Anlage x 2,- Euro x Anzahl der Jahre wie lange die Anlage laufen soll, max. 25 Jahre gem. § 24 KostO
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!