Mal wieder Vergütung

  • Hallo Ihr lieben,

    hätte da mal wieder ein Problem.

    Berufsbetreuer mit Abschluss als Magister der Kunsttheorie und freien Grafik beantragt einen Stundensatz von 44 € mit der Begründung, dass eine nutzbare Ausrichtung des Studiums gegeben sei im Hinblick darauf, dass es sich auch hier um eine auf zwischenmenschliche Kommunikation zielende Disziplin handele.

    Hm - ich tendiere ja eher zu 33,50 € möchte aber noch mal eine weitere Meinung einholen.



  • 27,00 € ! keinen EURO mehr !! zwischenmenschliche Kommunikation ist wohl mittlerweile in jedem Beruf erforderlich. Kunsttheorie und Grafik...man fasst es nicht. Wenn manch einer meint Betreuer könnte jeder werden so kann man nur sagen: Recht hat er !

    Wenn die Vergütung aus der Landeskasse beantragt ist würde ich ggf. den Bez.Rev anhören.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Mit der Begründung könnte man ohne weiteres auch einem Paläonthologen den Höchstsatz geben.

    Aber im Ernst: Nutzbarkeit der Ausbildung im einzelnen Betreuungsfall kann ich mir dann vorstellen, wenn der Betreute aufgrund seiner konkreten Lebenumstände in einem lucidum intervallum realistischerweise auf die Idee kommen könnte, die Dienste einer derart ausgebildeten Person entgeltlich in Anspruch zu nehmen.

  • Die für die Betreuung "nutzbaren Fachkenntnisse" sehe ich bei diesem Studiengang auch nicht als Stundensatzerhöhend an, es sei denn der Betroffene war ebenfalls in diesem Bereich selbständig tätig und der Betreuer muss sich um die Abwicklung des Geschäftes kümmern. ;)

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Mehr als 27,00 € ist nicht drin. Auch Oskar Lafontaine, seines Zeichens Atomphysiker und damit mit den Kleinigkeiten wohl vertraut, erhielte bei mir nicht mehr.

  • Und seine "Erfahrungen" als Politiker -noch dazu ohne jede Ausbildung gewonnen (wofür auch die Qualität seiner Thesen spricht)- sind für die Führung einer Betreuung im Rechtssinne auch nicht "nutzbar". :D

  • Wenn man ihm 33,50 € geben würde müßte man ihm eigentlich auch 44,00 € geben, denn er hat seine Fähigkeiten durch ein Hochschulstudium bzw. eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben.

    Im vorliegenden Fall aber lediglich 27,00 €. Seine Fähigkeiten hat er sicherlich nicht mit seinem Studiengang erworben.

  • Habe meinen Beitrag # 2 korrigiert. Nicht das mich die Mehrheit vom Gegenteil überzeugt hätte, ich wollte von Beginn an (nur) für den Mindestsatz plädieren und bin wohl ein wenig ins schleudern geraten. Daher: Bin auch für 27,00 € !

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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