Hallo!
Ich habe meine erste Beschwerde in Grundbuchsachen auf dem Tisch.
Ich will bei meiner Zwischenverfügung bleiben. Reicht ein Vermerk, dass ich nicht abhelfe? Oder muss ich erst einen förmlichen Beschluss machen und den zustellen?
Rechtsweg in Grundbuchsachen
-
bernd-im-netz -
17. November 2010 um 14:53
-
-
Förmlicher Nichtabhilfebeschluss; dieser wird an den Beschwerdeführer formlos hinausgegeben.
Die Beschwerde wird im gleichen Atemzug an das OLG zur Entscheidung weitergegeben. -
Wir haben in Solum einen tollen Baustein bzw. ein tolles Makro für den Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss.
-
In SolumStar? Haben wollen, bitte, bitte...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!