Hallo,
bin neu hier, deshalb erst einmal ein großes Lob an alle, die an der Erstellung, Bearbeitung und Pflege des Rechtspflegerforums beteiligt sind. Ist eine sehr schöne und hilfreiche Seite.
Zu meinem Problem:
Habe bei der Kostenfestsetzung einen obsiegenden Beklagten (Schornsteinfeger), der nach Mitteilung seines RA's bis 31.01.06 zum Vorsteuerabzug berechtigt war, ab 01.02.06 dann nicht mehr (wg. Rente). Das Verfahren I. Instanz ist aus dem Jahr 2005 und die II. Instanz begann im Januar 2006.
Der Beklagtenvertreter hatte die USt geltend gemacht, der Klägervertreter hat das moniert.
Ich bin da jetzt am rätseln, ob ich nun die USt festsetzen soll, oder nicht.
Kann jemand helfen?
Keks
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