Grundbuchvorlage unter falscher Blattstelle?

  • Hallo zusammen,

    hab hier so ne ärgerliche Änderung der Teilungserklärung vorliegen. Es soll ein Stellplatz in der Lage verändert werden. Dieser wäre gebucht unter einer Blattstelle im Zuständigkeitsbereich meiner Kollegin.

    Vorlage erfolgte unter der ersten Blattstelle der Teilungserklärung: meine natürlich.

    Gibt es irgendne Vorschrift, etc. dass das hier nicht sein kann, dass ich dies machen muss?!

    Ich weiss: Wenn man solche Kollegen hat...

  • Wenn ich deinen Sachverhalt nicht falsch verstanden habe, liegt hier eine Änderung der Teilungserklärung vor, an dem alle Blätter beteiligt sind.

  • Wenn die Änderung zu allen Blättern eingereicht würde (und nicht beispielsweise im Rahmen eines Kaufvertrages zu dem verkauften Blatt mit der Bitte um Eintragung auch in den übrigen Blättern), richtet sich die Zuständigkeit bei uns nach dem ersten Blatt.

  • Der Stellplatz Nr. 4 soll in der Lage geändert werden.

    Betroffen sind die anderen schon, sie müssen halt zustimmen.



    Nicht nur zustimmen, sondern es muss eine entsprechende Eintragung in allen Blätter erfolgen.

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