bitte mal die "alten Hasen" unter den Rechtspflegern:
ich vollstrecke rückständigen Unterhalt für minderjähriges Kind; der Saubär von Vater hat noch nie einen Cent freiwillig gezahlt. Titel ist Versäumnisurteil aus Oktober 2003.
Ich habe also so wunderbar das Arbeisteinkommen (bis auf den Betrag von 750,00 €) gepfübt, da legt er Erinnerung ein. Davon kann er ja nicht leben, der Saubär.
Welchen Bedarf macht er geltend? Logisch, er ist ein Mann, also ein kreditfinanziertes Auto; Rate mtl 230,00 €.
Im Unterhaltsrecht ist diese Anschaffung völlig irrelevant und hat keinen Einfluss auf den Unterhalt.Kindesunterhalt geht vor Schuldendienst; wir machen hier nur den Mindestatz geltend, also das absolute Minimum.
In der ZV scheint der Rechtspfleger die Raten aber berücksichtigen zu wollen, was natürlich wenig Sinn macht - dann könnten wir die Rate ja auch im Unterhaltsprozess berücksichtigen. Das widerspricht sich- aber ich finde nix dazu.
Das Auto ist erst 5 Monate nach der Zustellung des Titels angeschafft worden (hilft mir das nicht wenigstens? ) Natrülich hatte der Saubär in diesen 5 Monaten nicht daran gedacht, den Unterhalt zu zahlen, hat auch keinen Cent bezahlt(wofür gibt es schließlich Steuermittel aus der U-Kasse?) und statt dessen hat er sich ne`Karre finanziert. Anschaffungspreis 10.000,00 € bei einem Gehalt von ca. 1.400,00 €; man gönnt sich ja sonst nix.
Hat jemand Vorschläge?