Hallo,
folgendes Problem:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid eingelegt (Betroffener mdj. - deshalb Vollstreckung beim AG). Gegen den Betroffenen wird ein herabgesetztes Bußgeld festgesetzt. Nun hat der Betroffene (wohl aufgrund der Angaben im Bußgeldbescheid des Landkreises) an den Landkreis Verden überwiesen. Die Kosten sind somit nicht der Landeskasse zugeflossen. Dieses wurde von der STA moniert und die Akte mit einer entsprechenden Bemerkung zurückgesandt. Muss ich eine Umbuchung der Kosten vom Landkreis an das Gericht veranlassen?!?
Wer kann mir helfen? Danke!
Wer bekommt Bußgeldzahlung?
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Da die Buße nach Einspruch durch das Gericht verhängt worden ist, gebührt sie dem Land. Ich würde das Urteil mit RKV dem LK übersenden m. d. B. um Umbuchung der Zahlung auf das Konto der Landesjustizkasse.
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Was ist, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur verworfen wurde? Trotzdem Vollstreckung beim Amtsgericht (da Jugendlicher)oder durch die Bußgeldbehörde?
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Was ist, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nur verworfen wurde? Trotzdem Vollstreckung beim Amtsgericht (da Jugendlicher)oder durch die Bußgeldbehörde?
Dadurch wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die Bußgeldstelle ist zuständig. -
Danke
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