Erwerb Grundstück durch Kirche

  • Hallo,

    bei mir erwirbt eine protest*** Allg***** Kirchenst**** ein Grundstück. Handelnde Person ist der Vorsitzende.

    Dabei ist ein Auszug aus dem Protokollbuch der o.g. Stelle unterschrieben von der handelnden Person sowie versehen mit Sigel.

    Ausserdem ist eine Genehmigung der e.....-l...... Landeskirchenstelle dabei.

    Reicht mir das?

    Das die o.g. Person handlungsberechtigt ist ist mir nicht ausdrücklich nachgewiesen. Aber reicht hier das Sigel?

  • Also bei uns hier im schönen Sachsen ist Legitimation erforderlich, auch wenn die "kleine" Kirche selbst auch ein Siegel führt und/oder Protokollbuch u.ä. beifügt.

    Da bescheinigt das Grundstücksamt mit Siegel, dass die handelnden Personen auch handeln durften, dies ergibt sich aus der Kirchgemeindeordnung der e...-l... Landeskirche Sachsens. Ähnliches dürfte sicher auch woanders (wo auch immer du Dienst schiebst) erforderlich sein. Gegebenenfalls kannst du dir aus der Genehmigungserklärung eine Norm ziehen und das entsprechende Gesetz für dein Bundesland finden und nachlesen.

    Wenn nix zu finden ist, hilft manchmal auch ein Anruf bei der entsprechenden Landeskirchenstelle. Hab bei anderen Bundesländern da bislang meist gute Erfahrungen gemacht, auch wenn´s manchmal dauert, bis man jemanden mit Ahnung an der Strippe hat. :D

  • Hab mir jetzt für meine Stiftung noch angefordert die Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden/Pfarrers.

    Weiter liegt vor der Auszug aus dem Protokollbuch sowie die Genehmigung der kirchen Aufsichtsbehörde.

    Das müsste doch dann genügen, oder?

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